Morddrohung
Fragestellung
Beim Kartenspielen, mit der Familie, kam es zwischen meinen Schwiegervater und mir zu einer Diskussion.
Ich bin kein Kartenspieler und beherrsche daher nicht die Regeln.
Als ich mir von meinem Mann helfen lies bekam ich von meinem Schwiegervater zu hören das ich doch sagen soll das ich damit nichts am Hut habe. Was ich regelmäßig tue und nur sporadisch aus einer Laune mitspiele.
Nachdem das Thema für mich soweit durch war - und ich noch aus Spaß sagte, mit ironischen Ton: ach wie gut es ist sich für sowas Personal zu halten. Dies ist zwischen meinem Mann mit und mir der übliche Humor. - sagte mein Schwiegervater das ich bei ihm nicht damit durchkomme, mich dumm zu stellen. Er würde so lange mit mir am Tisch sitzen bleiben bis ich das Spiel beherrsche. Nachdem ich erwiederte das ich daran kein Interesse habe und nur aus einer Laune mitspiele sagte er das ihm dies egal sei und er mich nicht vorher gehen liese.
Daraufhin sagte ich das er es gerne versuchen könne ich aber, wenn ich keine Lust mehr habe aufstehen werde und gehe.
Da verlor er völlig die Beherrschung und meinte das es bessere gäbe, als mich, die jemanden ignorieren können. Und alle bei im scheiterten. Er sagte das die einzigen zwei die versuchten ihm zu ignorieren alle nicht überlebt haben.
Ich sagte das er sich da keine Sorgen machen soll, diesen Schritt (des Selbstmordes) werde ich niemals gehen. Demnach sagte er das dies nicht der Grund für den Tot der beiden gewesen sei.
Da er mir schon seit fast über einem Jahr zu verstehen giebt und mehrfach sagt das ich nicht lange hier sein werde und er wenn nötig nachhelfen würde bin ich nicht sicher ob ich ihn anzeigen soll. In meinen Augen war dies eine Morddrohung und mit seinem sonstigen Verhalten, mir gegenüber, glaube ich nicht an einen Affekt in Wut.
Wie soll man h hier, rechtlich vorgehen?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
so wenig nachvollziehbar das Verhalten Ihres Schwiegervaters auch sicher ist, für eine strafrechtliche Verfolgung wird es nicht ausreichend sein:
Entscheidend ist, ob die ausgesprochene Drohung objektiv den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt und ob sie subjektiv von diesem Willen getragen wird. Unwichtig ist, ob der Bedrohte tatsächlich glaubt, dass der Täter die Drohung ernst meint.
Dieser objektive Eindruck müsste also vorliegen und dazu müssten dann Zeugen gehört werden.
In Betracht kommen dann Ihr Mann und die anderen Familienmitglieder, die allesamt ein Aussageverweigerungsrecht hätten.
Zudem sind die Äußerungen innerhalb der Familie in einen kleineren Kreis gefallen, so dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren erfahrungsgemäß einstellen wird, wenn es nicht noch weitere objektive Anhaltspunkte über mögliche ältere Taten (hinsichtlich der zwei anderen Personen) gibt.
Daher wird eine Strafanzeige in Ihrem Fall leider nicht weiter helfen.
Gleichwohl sind Sie keineswegs schutzlos, da Sie zivilrechtlich gegen des Schwiegervater die Unterlassung solchen oder ähnlicher dummen Sprüche verlangen können.
Aber auch hier hätten Sie dann die volle Beweispflicht, müssten also diese Äußerungen des Schwiegervaters im Falle des Bestreiten nachweisen.
Ist so ein Beweis nicht möglich (weil Ihr Mann vielleicht nicht gegen seinen Vater aussagen möchte), käme nur noch ein komplettes Kontaktverbot in Betracht, falls sich dieses umsetzen lässt, d.h. Sie würden dann schriftlich den Schwiegervater auffordern, den Kontakt zu Ihnen zu unterlassen.
Diese Möglichkeit würde bestehen; dazu bauchen Sie dann auch keine Zeugen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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