Mitschuld des anderen Beteiligten bei Verkehrsunfall?
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim in unter 1 Stunde
Fragestellung
Es kam nach Einbruch der Dunkelheit zu einem Verkehrsunfall. Ich fuhr innerorts auf einen Zebrastreifen zu, als urplötzlich ein Mann in dunkler Kleidung auf die Fahrbahn lief. Trotz Vollbremsung kam es zur Kollision, bei der der Fußgänger glücklicherweise nur sehr leicht verletzt wurde. Bei der Aufnahme des Unfalls behauptete der Mann, ich sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren; meine Frau, die mitfuhr, kann aber bestätigen, dass das nicht der Fall war. Da nun möglicherweise eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz droht: Hat der Fußgänger unter diesen Umständen eine Teilschuld oder sogar die alleinige Schuld an dem Unfall?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Um hier die Verschuldensfrage zu klären, bedarf es einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts und es können viele Umstände hinzukommen, die für die Beurteilung des Sachverhalts wichtig sind.
Zunächst ist festzuhalten, dass zumindest ein Mitverschulden Ihrerseits infrage kommt, wenn Sie eine Person, die sich auf einem Zebrastreifen befindet, anfahren.
Nach den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen, s. hier § 26 StVO:
§ 26
Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
ist gerade an einem entsprechenden Zebrastreifen und so gekennzeichneten Fußgängerüberweg besondere Vorsicht geboten beim Heranfahren, so dass es besonderer Umstände bedarf, warum ein Mitverschulden des Fußgängers hier infrage kommen soll.
Dies könnte darin gesehen werden, worüber ihr Sachverhalt allerdings keine Auskunft gibt, ob der Fußgängerüberweg nicht ausreichend gekennzeichnet oder beleuchtet gewesen ist oder der Fußgänger besonders schnell oder für Sie überraschend den Fußgängerüberweg betreten hat.
Alleine die dunkle Kleidung dürfte ein Mitverschulden nicht rechtfertigen, es sei denn, dass eben oben genannte Umstände hinzukommen.
Auf eine überhöhte Geschwindigkeit wird es möglicherweise deshalb auch überhaupt nicht ankommen, wenn Sie den Mann gerade auf dem Zebrastreifen angefahren haben. Dann liegt eben bereits ein Verstoß gegen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vor. Zwar muss eine Person, die den Zebrastreifen überquert auch entsprechend schauen, ob die Fahrzeuge anhalten, dies wäre dann allerdings durch sie nachzuweisen, wenn die Behauptung aufgestellt wird, dass die Person dies nicht getan hat.
Hierfür könnte ihre Beifahrerin sicherlich als Zeugin entsprechende Informationen weitergeben.
Lediglich dann, wenn nicht zu erwarten gewesen ist, dass die Person den Zebrastreifen betritt und tatsächlich im Prinzip in das Auto gelaufen ist ohne dass sie eine Bremsmöglichkeit hatten, dürfte ein höheres Mitverschulden des Fußgängers infrage kommen, wobei hier sodann auch immer noch die Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs zu berücksichtigen ist.
Sie sollten daher zunächst abwarten, ob tatsächlich Schadensersatzansprüche an Sie bzw. die Haftpflichtversicherung ihres Fahrzeugs gestellt werden.
Dann sollte auch konkret der Sachverhalt genauestens dargestellt werden, wie es zu dem Unfall gekommen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bis hierhin zunächst hilfreich antworten konnte und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße
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