Lebensversicherung als Sicherung eines Kredits
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe mir gerade 2 Eigentumswohungen in Kroatien gekauft. Eine der Wohungen möchte ich selber nutzen, die andere Wohnungen möchte ich vermieten. Die Wohnungen habe ich als Paket zum Preis von 170.000€ gekauft (100.000€ Anschaffung + 70.000€ Renovierung). Für den Kauf habe ich einen Kredit von 120.000€ aufgenommen der z. Teil mit einer Lebensversicherung aus dem Jahr 1989 mit 33.000€ abgesichert wurde. Für die vermietete Wohnung möchte ich natürlich die Zinsen der Beschaffung als Kosten geltend machen. Was muß ich beachten damit ich später die Erträge der LV nicht versteuern muß ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund des dargestellten Sachverhalts, werden Ihre Erträge steuerfrei bleiben.
Diese sind steuerunschädlich, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die abgetretenen Versicherungsansprüche (33.000 Euro) übersteigen nicht die Anschaffungs- und Herstellkosten der finanzierten Immobilie (in Ihrem Falle 170.000 Euro).
Die besicherten Darlehensmittel werden unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung der Immobilie verwendet.
Wird eine dieser Voraussetzungen – auch nur zeitweise – verletzt, verliert die gesamte Lebensversicherung ihre Steuerunschädlichkeit.
Erzielen Sie positive Mieteinkünfte in Kroatien, so werden diese regelmäßig in Kroatien besteuert, da mit Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. In Deutschland unterliegen diese Einkünfte jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Ich habe das DBA als PDF angehängt.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Onlinesteuerberater
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Ralph Arens
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