Immobilienkauf zum Freundschaftspreis
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kaufe eine Immobilie zu einem Freundschaftspreis von meiner Cousine. Ich habe mich um ihre Eltern gekümmert und das soll ein kleines Dankeschön sein. Ich habe dies auch in den Kaufvertrag schreiben lassen, damit ich mit dem Finanzamt keine Probleme bekomme. Nun schreibt mir der Notar, dass dann wahrscheinlich eine Schenkungssteuer anfällt. Wie hoch wird die sein, wenn der Kaufpreis 50000 € ist und das Objekt ca 100000 € wert ist? Ich muss noch dazu sagen, dass das Haus 40 Jahre alt ist, nichts gemacht wurde und Renovierungskosten in Höhe von ca 40000 € ( Heizung, Wärmedämmung, Sickerung) anfallen werden.
Wie kann ich die Schenkungssteuer umgehen? Wie soll der Notar den Kaufvertrag formulieren, sodass möglichst wenig Nebenkosten auf mich zukommen?
Danke und einen schönen Tag noch!
Rabhansl Sonja
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Verkehrswert in Höhe von 100.000 Euro eher vermuten :-)). Zu Beurteilen, ob es sich tatsächlich um eine Schenkung handelt, sollte man dem Finanzamt überlassen. Zunächst gehen Sie davon aus, dass Sie ein Haus erwerben, für dessen Erhalt Sie rund 40.000 Euro investieren müssen. Für den Fall, dass es sich tatsächlich um eine Schenkung handelt, würde bei Steuerklasse 3 eine Schenkungsteuer von rund 5,9 TE anfallen. Sollten Sie jedoch das Haus inkl. Hausrat erwerben, sollten Sie in dem Kaufvertrag den Kaufpreis 50 TE entsprechend aufteilen in Immobilie und Hausrat (Hausrat dann auch gegegständlich im Kaufvertrag aufzählen). Bei der Schenkungsteuer gibt es einen Freietrag für Hausrat von 12 TE, neben dem persönlichen Freibetrag in Höhe von 20 TE (Steuerklasse 3).
Ausserdem wird bzgl. der Grunderwerbsteuer der Wert des Hausrats nicht mit in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen.
In dem Kaufvertrag sollte somit enthalten sein, dass Sie die besagte Immobilie inkl. (Hausrat) zu einem Kaufpreis von insgesamt 50 TEUR erwerben und das
Haus stark sanierungsbedürftig ist.
Sofern Sie und Ihre Cousine innerlich davon ausgehen, dass die Immobilie zu einem gerechten Preis in Höhe von 50 TEUR verkauft wird, insbesondere aufgrund des erheblichen Sanierungsstaus, wäre wohl nicht von einer Schenkung die Rede bzw. sollte man das Finanzamt diesbezüglich kommen lassen. Der Kaufvertrag geht sowieso an das Finanzamt (über den Notar in Abschrift).
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
Steuerberater
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