Freistellung
Fragestellung
Guten Abend Herr Joachim. Ich ziehe Anfang März von Mainz nach Siegburg. Meine Arbeitsstelle ist FFM Flg. Die Kosten für diesen Weg betragen ca. 340,-€/mtl. (ICE). Kann ich diesen Betrag vorab (evtl. teilweise) auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und wie würde ich da vorgehen? Gruß, H. Spanier
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Aufgrund der Feiertage konnte ich ihre Frage erst heute beantworten. Ich bitte um Verständnis.
Grundsätzlich ist die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen Werbungskosten, hier den entsprechenden Fahrtkosten zu ihrer Arbeitsstelle möglich.
Allerdings müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt hier diesen Freibetrag einträgt und akzeptiert.
Diese Voraussetzungen sind in § 39a Einkommenssteuergesetz geregelt.
Bei einem neuen Antrag müssen Sie mindestens Aufwendungen in Höhe von 600 Euro nachweisen, die den allgemeinen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro übersteigen.
Der allgemeine Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf das Jahr gerechnet, ebenso wie die entsprechenden Aufwendungen, die 600 Euro übersteigen müssen.
Aufgrund Ihrer Angaben würde dieser Betrag überschritten werden.
Sie müssten sodann auf einem amtlichen Vordruck, beispielhaft hier:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=80B395A96A90E7EBD98B
den entsprechenden Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Dieses wird sodann anhand Ihrer Angaben noch einmal prüfen, ob eine Lohnsteuerermäßigung gewährt werden kann.
Die Frist für die Antragstellung beginnt am 1. Oktober des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll. Sie endet am 30. November des Kalenderjahres, in dem der Freibetrag gilt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich antworten konnte und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
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