frage zu Verpflegungsmehraufwendungen
Fragestellung
Ist die o.g. Mehraufwendung nur 1 mal abzusetzen oder kann ich es pro Jahr neu geltend machen?
leider habe ich in meinem 2018 steuerbescheid die u.a. erlaeuterung erhalten.
Erläuterungen
Verpflegungsmehraufwendungen können nur für die ersten 3 Monate ab Beginn der doppelten
Haushaltsführung geltend gemacht werden. Da die doppelte Haushaltsführung bereits seit dem
01.01.2017 läuft, können keine Verpflegungsmehraufwendungen in 2018 angesetzt werden.
Gleiches gilt mir der ersten Fahrt zum doppelten Haushalt. Diese wurde bereits im Jahr 2017
berücksichtigt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Müller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die ersten drei Monate können nur einmal geltend gemacht werden, zu Beginn der doppelten Haushaltsführung. Ebenso die erste Fahrt zum neu begründeten doppelten Haushalt.
Wenn Sie diese Kosten bereits 2017 geltend gemacht haben, scheidet ein Ansatz 2018 aus.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen