Familienrecht - Kindesunterhalt im Falle einer Scheidung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine etwas unromantische Frage. Ich werde in ein paar Wochen heiraten und habe mit meinem Verlobten bereits ein Kind. Im Falle einer Scheidung, wie würde das denn mit dem Unterhalt für mich und für mein Kind aussehen?
Ich habe seit der Geburt nicht mehr gearbeitet und dementsprechend auch kein eigenes Einkommen.
Sollte ich da lieber was in einem Ehevertrag festlegen, damit ich im Fall einer Scheidung abgesichert bin? Oder muss das später eh neu verhandelt werden?
Vielen Dank für eine Antwort.
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen dank für Ihre Anfrage, die zwar etwas unromantisch sein kann, aber auf jeden Fall sinnvoll ist.
Im Falle der Scheidung besteht auf jeden Fall (wie jetzt auch) ein Unterhaltsanspruch für das gemeinsame Kind. Dieser ist von weiteren Faktoren bei Ihnen unabhängig.
Während der Trennung haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser richtet sich nach den ehelichen Verhältnissen, Sie sind im wesentlichen so zu stellen, wi in der Ehe.
Nach einer Scheidung endet Ihr persönlicher Unterhaltsanspruch (NICHT der Kindesunterhalt) grundsätzlioch. Allerdings gibt es eine Nachwirkung, wenn Sie beispielsweise wegen des Kindes lange aus dem Job waren und deshalb keine neue Arbeit finden oder Ihnen diese (Vollzei-)Arbeit wegen Kinderbetreuung nicht zugemutet werden kann. Dann gibt es einen weiteren Unterhalt für Sie, wenn auch nach Einzelfall zeitlich begrenzt.
Grundsätzlich können Sie das alles bereits vorab in einem Ehevetrag regeln, ggf. auch weitere Punkte, bspw. eine Immobilie u-ä. Ob dies sinnvoll ist, kann ich hier leider nicht beantworten, das hängt von der Gesamtsituation ab.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen.
Mit freundllichen Grüßen
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