Erbschaft Pflichtteil
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Onkel von mir verstarb kürzlich, er hinterlässt seine Frau (meine Tante).
Einziger Verwandter ersten Grades ist sein Bruder. Das Paar hatte keine Kinder.
Mein Onkel erklärte in seinem Testament seine Frau zur Alleinerbin, er fasste das Testament handschriftlich ab und hinterlegte es mit Wissen seiner Frau im Haus.
Ein notariell beglaubigtes Exemplar des Testaments existiert nicht.
Meine Tante legte das Testament dem zuständigen Amtsgericht vor, das daraufhin den Bruder meines Onkels anschrieb und ihm mittelte, dass ihm die Hälfte des ehelichen
Vermögens - das Amtsgericht nannte den konkreten Betrag - zustünde und er sich in dieser Sache an meine Tante wenden solle.
Der Bruder setzte sich daraufhin mit meiner Tante in Verbindung und lehnte das Erbteil mündlich ab - beide haben ein sehr gutes Verhältnis - dennoch ist meine Tante in Sorge.
Ist das Vorgehen des Amtsgerichts, dem Bruder offenbar ungeachtet des Testaments des Verstorbenen seinen Pflichtanteil anzutragen unter Nennung des konkreten finanziellen
Betrags, juristisch korrekt?
Ich selbst habe keine finanziellen Interessen und unterstütze lediglich meine Tante.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
das Verhalten des Amtsgerichtes ist nicht nur unkorrekt, sondern auch sachlich falsch.
Dem Bruder steht weder "die Hälfte des ehelichen Vermögens" zu, noch ein Pflichtteilsanspruch.
Einen Pflichtteilsanspruch gäbe es für den Bruder nur dann, wenn es kein Testament gibt. Hier gibt es aber ein Testament, so dass auch der Pflichtteilanspruch für Geschwister gar nicht existiert.
Werden Bruder oder Schwester im Testament explizit ausgeschlossen, gehen sie also leer aus. Und das ist hier der Fall, wenn die Ehefrau (Tante) als Alleinerbin bedacht ist.
Das alles ergibt sich aus § 2303 BGB, in dem abschließend geregelt ist, wer einen Anspruch auf Pflichtteil hätte. Und Geschwister werden nicht aufgeführt.
Insoweit kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt werden; da diese aber sicherlich "im Sande verlaufen" wird, sollte man sich Zeit und Mühe sparen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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