Erbe meiner Schwester.
Fragestellung
Meine Schwester ist am 06.08.2015 gestorben.11 Personen sollen erben auch der mit der Testamentvollstreckung beauftragte Rechtsanwalt.Wert des Erbes ca. 300.000€.
200.000€ wurden verteilt.Seitdem gibt es keine Nachrichten mehr von dem Testamentvollstrecker,
und Miterbe.Auch nach mehrmaligen Anfragen.
Was könnte man tun?
Volker Brodback.
2,Rue des Roses,F-67510 Climbach
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Als Erbe (Miterbe) haben Sie umfassende Auskunftsansprüche gegenüber anderen Erben und dem Testamentsvollstrecker. Diese können Sie - notfalls - auch gerichtlich durchsetzen.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie den Miterben und Testamentsvollstrecker schriftlich und nachweisbar (z.B. Einschreiben) unter Fristsetzung von z.B. 2 Wochen (konkretes Datum als Fristende angeben) zur Auskunft, insbesondere der verbleibenden 100 TEUR auffordern. Für den fruchtlosen Fristablauf sollten Sie sich weitere Schritte vorbehalten.
Wenn die Frist ergebnislos verstreicht, sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht einschalten, der den Miterben erneut anschreiben wird. Die Anwaltskosten Ihres Anwaltes sind dann wegen der abgelaufenen Frist als Verzugsschaden vom Miterben zu erstatten.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)