Betriebskostennachzahlung wird vom Mieter verweigert
Fragestellung
Sehr geehrte Experten,
die WEG-Abrechnung weist für unsere neu vermietete Wohnung eine erhebliche Energiekostennachzahlung aus. Tatsächlich ist der im ganzen Haus extrem gestiegene Verbrauch verwunderlich. Die Zahlen (aktuell vom Energieversorger berechnete Gesamtkosten und individuelle Zählerstanddifferenzen) stimmen jedoch. Möglicherweise war die Ablesung des Hauptzählers im Vorjahr falsch niedrig. Nur ist die letzjährige Betriebskostenabrechnung bereits verjährt.
Obwohl ich meinen Mietern die Originalabrechnungen der Hausverwaltung und der Wärmedienstfirma kopiert habe, legen sie nun Widerspruch ein und verweigern die Zahlung.
Muss ich noch mehr Informationen einholen und weitergeben oder kann ich die Nachzahlung jetzt einklagen bzw. aus der Kaution entnehmen?
MfG T.M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Mit der Kaution dürfen Sie die Nachzahlung nicht verrechnen, das ist nur nach Ende des Mietverhältnisses oder bei einer unstrittigen oder gerichtlich festgestellten Forderung möglich, nicht bei einer Streitigen.
Sie müssen keine weiteren Informationen einholen oder weitergeben, sondern können sofort Klage erheben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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