Ausländerrecht - legale Einreise für Familien
Fragestellung
ich habe bezüglich einer befreundeten Familie eine Frage:
eine kurdische Familie aus Nord Irak bestehen aus,
Vater(ca.40 Jahre), Mutter(ca.35), 3 Kinder (10,14 und 18 Jahre). Die Familie befindet sich seit 2 Monaten legal in der Türkei als Touristen mit Aussicht auf Längeren Aufenthalt durch Arbeit.
Der Familienvater hat durch ein Fernstudium der US Universität (Bachelor of Science in Computerscience) studiert und erfolgreich abgeschlossen.
Er war im Irak in mehren Unternehmen als Unternehmungsberater, Krisenmanager, Teamleiter und auch Übersetzer (kurdisch-arabisch-englisch) mit der US Armee
beschäftigt.
Alle Mitglieder dieser Familie sind im Besitz eines Irakischen Passes.
Meine Frage: Welche Möglichkeiten hat diese Familie um legal nach Europa/Deutschland reisen zu dürfen?
(PS: Ich komme selbst aus dem Nord Irak in unbefristeter Beschäftigung, habe unbefristete Niederlassung in Partnerschaft lebenden gebürtigen Deutschen
Frau und wir haben 2 leibliche Kinder miteinander)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Freunde haben die Möglichkeit, ein sog. Schengen-Visum zu beantragen für Kurzbesuche. Im Schengenraum ist hierfür die Verordnung (EG) 810/2009 maßgeblich, der sog. Visakodex. Sie können sie z.B. unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0810&from=DE einsehen. Als einheitliches Visum berechtigt es dazu, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in jedem Schenstaat aufzuhalten, also auch in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren ausgestellt, so dass nicht jedesmal ein neuer Antrag zu stellen ist.
Ansonsten ist die Einreise z.B. nach Deutschland mit einem sog. nationalen Visum möglich, wenn ein bestimmter Aufenthaltszweck (z.B. selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche) den Aufenthalt rechtfertigt. Fehlt es an europarechtlichen Vorgaben, regeln die europäischen Staaten selbst, wer sich aus welchen Gründen auf ihrem Staatsgebiet aufhalten darf. Grundsätzlich muss in Deutschland u.a. der Lebensunterhalt gesichert sein.
Nachfragen beantworte ich gerne!
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt
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