Aufenthaltstitel
Fragestellung
Hallo,
Ich habe im Lebanon von meinen x Frau am 23.08.2014 geheiratet und nach Deutschland am 28.07.2015 umgezogen.Am 23.12.2015 hätte ich Problem und ich musste von meinem Frau geschieden, danach habe ich nach Lebanon am 28.02.2016 und wieder zurück am 05.03.2016 nach Deutschland aber die Zeit die ich in Lebanon geblieben wäre,sie haben mir gesagt dass ich ein Brief bekommen habe wo steht das mein Aufenthalt beendet am 23.03.2016.aber trotzdem ich habe mich in Berlin am 17.05.2016 angemeldet.
Die Probleme jetzt dass ich glaube kein Verlängerung darf am 07.08.2018,aber ich habe einen Fortbildung schon am 01.07.2017 angefangen und beendet am 14.12.2018 und ich kriege Geld vom Jobcenter Miete und so.
Die Frage ob Sie irgendeine Idee habe um das zu lösen.
Danke im voraus.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Das wird leider sehr schwer werden, dass allein ohne anwaltlichen Beistand vor Ort zu lösen. Denn leider müssen Sie aller Voraussicht nach wieder ausreisen, um dann mit einem neuen Aufenthaltstitel nach Deutschland wieder einreisen zu können. Da sollte auch insbesondere ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht riskiert werden, weshalb man dem mit einer freiwilligen Ausreise begegnen kann. Im Einzelnen:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
“(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn
1.
die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestand [...] und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU war, es sei denn, er konnte die Verlängerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen.
Diese Zeit hatten Sie leider nicht erreichen können.
Zudem erfolgte ja schon die Aus- und Wiedereinreise. Letzteres ist unschädlich bei Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn kein besonderes Ausweisungsinteresse (schwere bis schwerste Straftaten z. B.) besteht und der Lebensunterhalt gesichert ist. So wie ich die Ausländerbehörde verstehe, ist aber dieses zu meinem Bedauern nicht der Fall. Sie schreiben auch, dass Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen.
Vor diesem Hintergrund wird es so aller Voraussicht nach nicht möglich sein, in Deutschland zu bleiben. Nichtsdestotrotz wäre es gegebenenfalls möglich, aus dem Ausland wieder nach Deutschland einzureisen. Dann wäre aber eben entsprechend der Lebensunterhalt zu sichern, etwa durch eine Verpflichtungserklärung von Verwandten, Freunden oder anderen Dritten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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