Arbeitsrecht
Fragestellung
Guten Tag,
nach Rücksprache und mit Erlaubnis eines Mitglieds der Abteilungsleitung habe ich vor Beendigung meines Arbeitsvertrags (Auflösungsvertrag wg. Wechsel auf eine andere Stelle auf meinen Wunsch) mein Arbeits-Notebook kostenfrei übernommen, da dieses wegen seines Alters außer Dienst genommen werden konnte. Die IT-Abteilung hat das Gerät ordnungsgemäß außer Dienst genommen und wegen des Alters keinen Kaufpreis mehr gefordert. Nun, 6 Wochen nach Vertragsende, schreibt mir ein anderes Mitglied der Abteilungsleitung, ich solle das Notebook zurückschicken, da man sich anders entschieden habe und das Notebook noch benötige. Ich habe den gesamten Vorgang jedoch schriftlich (E-Mail an die IT-Abteilung nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung (namentliche Nennung) mit der Bitte um Außendienstnahme des Geräts und Frage nach den Kosten, Antwort der IT-Abteilung mit Meldung des Vollzugs der Außendienstnahme und Information, dass kein Kaufpreis mehr angesetzte würde).
Kann der Arbeitgeber das Notebook tatsächlich zurückfordern?
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Schilderung hat ein berechtigter Abteilungsleiter und die IT Ihnen nachweislich das Gerät übereignet.
Rechtlich wird sich dies wohl als Schenkung einstufen müssen.
Wenn der Vorgang nachweisbar ist, ist alles in Ordnung. Denn das müssen Sie im Zweifel beweisen.
Gründe für eine Rückforderung sind nicht erkennbar, allein die Änderung der Meinung reicht nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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