Abmahnung per E-Mail
Fragestellung
Ich habe per E-Mail heute morgen eine "letzte Mahnung" eines großen Discounters über ca. 950 € erhalten. Absender war ein schweizerisches Mahnbüro. Hier werde ich aufgefordert den angemahnten Betrag bis zum 2. Mai zu überweisen. In einem nicht zu öffnenden zip-Anhang befindet sich der angebliche Kaufvertrag. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich niemals ein Produkt dieses Händlers (Discounter-Kette) zu diesem horrenden Preis erworben habe. Ferner habe ich auch keine erste oder zweite Mahnung erhalten, obwohl die E-Mail dies behauptet. Wie soll ich mich verhalten?
Herzliche Grüße,
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Betrugsversuch.
Dafür spricht, dass die angebliche „letzte Mahnung“ per Email versandt wurde und Sie zuvor keine Mahnungen erhalten haben.
Ein Versand von Mahnungen ist jedoch auf dem Postweg üblich.
Allenfalls, wenn eine Bestellung in einem Online-Shop getätigt worden wäre, könnte u.U. mit einem Mahnversand per Email gerechnet werden, nicht aber bei Käufen bei einem Discounter wie Lidl, Netto etc.
2. Derartige Spam-Emails sind in großem Umfang im Umlauf.
Dabei variieren die zur Versendung genutzten Email-Adressen, die angeblichen Namen der Versender und auch die Unternehmen, bei denen angeblich ein Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Auch dass sich eine angebliche Rechnung im Anhang der Email befindet, ist dabei typisch.
Oftmals handelt es sich bei der Datei im Anhang jedoch um Schadsoftware, so dass dieser Anhang nicht geöffnet werden sollte.
Es scheint so, dass das Anti-Virus-Programm Ihres Email-Anbieters oder Ihres
Computers die Öffnung des Anhanges glücklicherweise verhindert hat.
Dabei sollten Sie es belassen.
4. Ihrerseits ist derzeit keine Reaktion erforderlich. Sie können die Nachricht ignorieren.
Allenfalls dann, wenn Sie auf dem Postweg eine Rechnung oder Mahnung erreicht, bestünde Handlungsbedarf. Dass es dazu kommt, ist mir aber bei keinem derartig gelagerten Fall bekannt geworden.
Davon ist auch hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auszugehen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Bei Nachfragen nutzen Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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Ihrer Anfrage nehme ich mich gern an.
Mit der Beantwortung können Sie bis heute 12:00 Uhr rechnen.
Teilen Sie mir über die Kommentarfunktion bitte noch den Absender der Email und den Namen des Mahnbüros mit.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Name des Mahnbüros = Mahnstelle Plus GmbH; unterzeichnet hat eine Frau Sophie Meyer (Plus GmbH);
Gesendet wurde die E-Mail von yves.poirier11@sfr.fr.
Mit freundlichen Grüßen