Zimmer in unseren Haushalt vermieten
Fragestellung
Sehr geehrte Damen /Herren
Wir möchten Zimmer in unseren Haushalt vermieten. Aber wir haben ein Paar Fragen. Wie sollten wir Rechnungen oder Quittung ausstellen? Was muss in diese Rechnung/Quittung sein? Wie oft und wie hoch müssen wir Steuer (und welche Steuer) zahlen? Wie wird jährliche Steuererklärung aussehen/wie oft muessen wir mit Finanzamt abrechnen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu den einzelnen Fragen:
- die Rechnungen müssen Ihre Anschrift, den Mieter, eine Beschreibung der Leistung (z.B. Miete Zimmer X qm, <Zeitraum), die Höhe der Miete sowie das Ausstellungsdatum enthalten.
- bei normaler Vermietung ohne Zusatzleistungen fällt keine Umsatzsteuer an. Einkommensteuer ist vierteljährlich zu entrichten, wenn es zuvor in der Steuererklärung zu einer Nachzahlung gekommen ist. Ansonsten wäre die Einkommensteuer jährlich zu bezahlen.
- Zum Mantelbogen und der Anlage N als Arbeitnehmer dürfte die Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Anlage V für die Vermietung hinzukommen.
Auf der Anlage V sind die Einkünfte aus der Untervermietung zu erklären.
- Anschließend erhalten Sie einen Steuerbescheid woraufhin Sie entsprechende der enthaltenen Anweisungen zahlen müssen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).