Zahlungen von Renten und Sozialabgaben
Fragestellung
Guten Tag.
Ich bin Beamter im Ruhestand. Ich bin mit 65 Jahren und 45 Berufsjahren ohne Abzug in den Ruhestand versetzt worden.
Danach habe ich mich Selbstständig gemacht mit einem Büro für Arbeitsschutz. Gewerbe angemedet.
Nun meint mein früherer Arbeitgeber das ich eventuell soziale Abgaben zahlen müsste.
Dieser Auffassung bin ich nicht. Ich muss lediglich meine Einnahmen versteuern, oder?
Bin immer schon in einer Privaten Krankenkasse versichert.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
als aktiver Beamter sind Sie versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse, so lange ein Beihilfeanspruch besteht, § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Für den Ruhestandsbeamten ergibt sich dies aus § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V.
Wenn Sie eine Nebentätigkeit neben der Pension beginnen, wird davon Ihr Beihilfeanspruch nicht tangiert, siehe hierzu § 2 BBhV (Bundesbeihilfeverordnung).
Sie müssen also nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.
In die Arbeitslosenversicherung müssen Sie nicht einzahlen, da Sie nicht arbeitslos werden können. Sie haben Ihren Pensionsanspruch. Sie müssen auch keine Altersvorsorge aus Ihrer selbständigen Tätigkeit betreiben.
Letztlich ist es so, wie Sie sagen: Nur das Finanzamt hat ein finanzielles Interesse an Ihrer Tätigkeit.
Sie müssen aber bitte darauf achten, dass Sie die Grenzen des erlaubten Hinzuverdienstes nicht überschreiten. Haben Sie sich diesbezüglich informiert? Es ist ärgerlich, wenn man gearbeitet hat, dann aber eine Anrechung auf die Pension erfolgt.
Hilft Ihnen diese Auskunft zunächst weiter?
Bei Rückfragen können Sie morgen gerne auf mich zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
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