Widerruf fondsgebundene Lebensversicherung
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
ich habe im November 2004 eine fondgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Die Versicherung enthält auch einen Todesfallschutz.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann einer Lebensversicherung, aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, auch nach mehreren Jahren widersprochen werden.
Meine Lebensversicherung enthält folgende Widerrufsbelehrung:
"Sie können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins dem Versicherungsvertrag widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs."
Ist diese Widerrufsbelehrung korrekt oder fehlerhaft (sodass ich jetzt noch den Vertrag widerrufen kann)? Warum?
Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Fragesteller
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei der Beantwortung kann ich natürlich nur auf Ihre Textpassage zurückgreifen:
Und danach wäre die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, weil schon jeder Hinweis auf die Schriftform fehlt (OLG Dresden, Urteil vom 21.04.2015, Az.: 4 U 731/14; BGH, Urteil vom 05.11.2014, Az. IV ZR 331/14).
Allein aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes ist die Belehrung also fehlerhaft, denn die Belehrung muss zwingend darauf hinweisen, dass der Widerspruch bzw. Rücktritt von der Versicherung schriftlich zu erfolgen hat. Das fehlt hier aber.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Sie haben eine Frage im Bereich Versicherungsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen