Wegerecht
Fragestellung
Wir haben ein Waldgrundstück und zu diesem Grundstück führt ein gemeinsamer weg von ca 50 Metern den wir uns mit unseren Nachbarn teilen. Alles Eigentum von uns als Ehepaar und vom Nachbarn als Ehepaar je zur hälfte gekauft
auf dem sich ein Tor (was sich seid 20 jahren dort steht wir haben vor 3 jahren das Grundstück gekauft ) befindet und eine Klingelanlage vor dem Tor. Nach dem Tor kommen dann unsere beiden Grundstücke. Zu unserer Haustür sind es nochmals 100 Meter
Unser Nachbar verschließt das Tor Tagsüber womit wir nicht einverstanden sind weil die Post sowie Besuch keinen freien Zutritt zu unseren Grundstück haben.
Beide Grundstücke sind zusätzlich separat durch Zaun und Tor gesichert somit er sein Grundstück abschließen kann. Ab 20 h sind wir einverstanden das obere Tor zu verschließen.Meine Frage ist diese
Ich finde mich in meiner Freiheit beschnitten mit welchem Recht darf er das ,auf meine Anfrage reagiert er unsachlich und cholerisch es ist nicht sicher wegen der ganzen Flüchtlingen und Ausländern
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich habe Sie so verstanden, dass der Weg Ihnen und den Nachbarn gemeinsam gehört. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen einstimmig gefällt werden müssen. Das gilt auch für die Entscheidung, das Tor dauerhaft verschlossen zu halten. Eine Gefahr seitens Dritter ist hier kein Argument, weil die Grundstücke noch über zusätzliche Zäune verfügen.
Er darf daher ohne Ihre Zustimmung also nicht das Tor verschlossen halten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über die Kommentarfunktion jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Vielen Dank dafür