Vertrag mit Ehefrau im Trennungsjahr
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke,
ich lebe mit meiner Frau seit Sommer letzten Jahres in Trennung. Nachdem meine Frau auszog, haben wir gemeinsames Nutzungsrecht des Autos vereinbart und das auch realisiert. Gleichzeitig haben wir beidseitig eine Vereinbarung unterschrieben, dass derjenige, der mit diesem Auto bei Gebrauch in einen Unfall gerät, sich schnellstmöglich um die Reparatur der Unfallschäden kümmert (egal, ob Schuld oder Nichtschuld) und ggf. die Erhöhung der Versicherungsprämie trägt. Im November geriet meine Frau in einen Unfall (selbst unsere eigene Versicherung attestierte meiner Frau eine 75%ige Schuld), so dass das Auto erheblich beschädigt wurde. Wir können es aber weiter benutzen. Ich schätze eine Schadenshöhe von ca. 1.500 - 2.000€ ein.
Vom Unfallgegner wurde ein Gutachten erstellt, welches (davon gehe ich aus) auch unsere Versicherung erhalten hat.
Auf mehrfache Aufforderung meinerseits, sich um die Reparatur des Autos zu kümmern und mir die Erhöhung der Versicherung um 70€ mtl. zu bezahlen, reagierte meine Frau nicht. Auch nicht auf Fristsetzung. Stattdessen antwortet sie stets, dass sie das Auto nicht mehr nutzen möchte. Da wir 2 Kinder (8 und 10 Jahre) haben, und ich das Auto weiterhin benötige, um diese zu ihren sportlichen Betätigungen und anderen Terminen zu bringen und andere Wochenendfahrten zu gewährleisten, möchte / muss ich es weiterhin nutzen.
Was kann und was muss ich tun, damit meine Frau ihre Vereinbarung einhält und umgehend das Auto bezahlt? Muss ich Fristen festlegen und wie? Kann ich das Auto nach Ablauf der Frist selbst reparieren lassen und das Geld von meiner Frau verlangen - wie? Kann ich die Kosten dann anderweitig umlegen, z.B. gegen andere Forderungen gegen rechnen, wenn meine Frau diese stellt? Bis jetzt habe ich noch keine Forderungen ihrerseits erhalten. Kann / sollte ich ihr den Zweitschlüssel abfordern, um weitere Schäden zu vermeiden? (Ich brauche das Auto...)
Ergo: Wie kann ich das Auto schnellstmöglich reparieren lassen und wie komme ich zu meinem Geld, was ich seit Januar mehr an die Versicherung zahlen muss?
Mit bestem Dank!
Th. Eichler
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
als erstes würde ich von Ihrer Frau den Schlüssel zurückfordern. Sie könnnen ihr auch eine letzte Frist zur Reparaturvornahme setzen und gleichzeitig ihr androhen, dass Sie ansonsten Schadensersatz verlangen werden.
Nach Ablauf der Frist zur Reparatur können Sie das Fahrzeug reparieren lassen und den Reparaturbetrag von ihr verlangen. Wenn sie nicht freiwillig zahlt, bleibt Ihnen nur der gerichtliche Weg zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Sofern Ihre Frau noch Ansprüche (außer Unterhaltsansprüche) gegen Sie hat, können Sie damit auch aufrechnen.
Leider wird es sonst sehr schwer die Beträge einzufordern. Wenn die Gegenseite nicht zahlt, müssen Sie die Forderung einklagen. Aufgrund der zwischen Ihnen getroffenen Vereinbarung bestehen jedoch beste Chancen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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