Strafanzeige wegen Verleumdung per SMS
Fragestellung
Guten Abend Herr Hesterberg,
ein Freund von mir und ich werden beschuldigt ein Verhältnis zu haben. Per SMS wurde diese Behauptung an seine Freundin geschickt, alle würden das wissen , aus Angst würde sich keiner trauen etwas zu sagen. Ich habe alle befragt zu dieser SMS, keiner hat etwas gewußt, geschweige das Jemand Angst hat. Wir haben dann auf diesem Handy mehrfach angerufen, auch mit verschieden Nummern, ging immer nur die Mailbox ran. Bei der Auskunft haben wir nur erfahren, daß ein Name hinter der Nummer steht, mehr durft sie ja auch nicht sagen.
Hat es Aussichten auf Erfolg, wenn wir eine Anzeige machen, findet man überhaupt den Schreiber dieser SMS ? Oder sollte man noch abwarten, es gab auch nur diese SMS, noch keine Weitere.
Mit freundlichem Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sie sollten dieses mittels einer Strafanzeige durchaus weiterverfolgen, denn nur so würde durch die Ermittlungsbehörden der Absender der SMS ermittelt werden können. Dieses kann auch hilfreich für zivilrechtliche Ansprüche, namentlich eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches, sein.
Im Rahmen einer Ermittlung müssten jedoch Sie, Ihr Freund und die weiteren (gemeinsamen) Freunde und Bekannte als Zeugen sehr wahrscheinlich befragt werden, was im vorhinein zu beachten gilt.
Parallel dazu bzw. danach wäre der Absender zu ermitteln.
Der Telefonanbieter ist gegenüber den Ermittlungsbehörden grundsätzlich zur Herausgabe verpflichtet, notfalls per gerichtlichem Beschluss.
Ich würde nicht abwarten, wenn dieses Gerücht schon einmal in die Welt gesetzt wurde (womit die Straftat schon beendet ist), was ansonsten durchaus früher oder später negative Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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