Steuersparmodel - PKV Vorauszahlung
Fragestellung
Schönen Guten Tag,
ich habe eine eher allgemein gehaltene Frage zum o.g. Thema.
Ich bin Arbeitnehmer und erhalte von meinem Arbeitgeber die im gesetzlichen Rahmen
vorgesehenden steuerfreien Zuschüsse zur PKV.
Im Jahr 2014 habe ich für das Jahr 2015 die kompletten Beiträgen (rechtzeitig) im Voraus gezahlt.
Mein Plan ist, für 2015 sonstige Vorsorgeaufwendungen (BU,private Haftpflicht etc.)
voll steuerlich geltend machen zu können.
Meines Wissens nach, werden Rückzahlungen und Boni der PKV die mir im Jahre 2015 zugeflossen sind
in diesem Sinne negativ angerechnet. Was ich aber mit einkalkuliert habe.
Aber wie verhält es sich mit den steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers die mir im Jahre 2015
zugeflossen sind ? Werden diese auch in diesem Sinne negativ angerechnet.
Und des Weiteren, wie wäre der Sachverhalt wenn ich Rentner wäre und statt dem steuerfreien
Zuschuss des Arbeitgebers einen entsprechenden Zuschuss vom Staat bekommen würde.
Ich hoffe das ich Ihnen den Sinn und Zweck meines Anliegens verständlich machen konnte.
Vielen Dank im Voraus !
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur privaten KV werden in Ihrer Konstellation als negative Sonderausgaben behandelt. Letztendlich wird dadurch der Sonderausgabenabzug der übrigen Vorsorgeaufwendungen gemindert. Technisch erfolgt jedoch eine gesonderte Hinzurechnung innerhalb des sogenannten Gesamtbetrags der Einkünfte.
Da die privaten KV Beiträge nur insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig sind, als sie nicht im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, gilt folgendes:
Der steuerfreie staatliche Zuschuss muss genauso die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern, als dies bei einem Zuschuss des Arbeitsgebers wäre. Die Situation im Rahmen des Bezugs von Renteneinkünften stellt sich demnach nicht anders dar, als bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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würde es bei dem von mir beschriebenen Konstrukt
bedeuten, dass wenn durch die Aufrechnung eine
Summe von 0 entsteht, keine Steuern auf die Rückzahlungen der PKV(Boni und Beitragsrückzahlungen) zu entrichten sind ?
Vielen Dank im Voraus !
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
kann man daher auch sonstige Vorsorgeaufwendungen
die über 1900 Euro(bzw. über den Höchstbetrag) liegen mit den Beitragsrückzahlungen der PKV verrechnen ?
Vielen Dank im Voraus !