Steuerklassenwechsel
Fragestellung
Seit Juni 2012 bin ich krankgeschrieben gewesen. Erst erhielt ich Krankengeld, dann auch mal Übergangsgeld, weil ich 2012 und 2013 in der Reha war. Dann bekam ich einen Schlaganfall in 04/2013. Wegen meines Schlaganfalls erhalte ich seit 1.4.2013 rückwirkend Erwerbsminderungsrente, bis voraussichtlich 09.2014, ein Antrag auf Verlängerung wird aber im Mai 2014 durch den SoVD gestellt. Mein Mann arbeitet bei der Sparkasse im öffentlichen Dienst und bislang haben wir beide Steuerklasse 4. Ausser meiner Erwerbsminderungsrente von ca. 860 Euro netto erhalte ich noch eine mtl. private BU-Zahlung von 1000 Euro, die bekomme ich von der Versicherung. Mein Mann hat einen mtl. variabelen Verdienst von ca. 1900 - 2300 Euro netto, je nach dem, ob er Bereitschaft hat oder nicht.
Würde sich für uns eine Steuerklassenänderung lohnen, z.B. auf 3 und 5, wenn ich Rentnerin bin und mein Mann arbeitet?
Ich habe ja eigentlich jetzt kein zu versteuerndes Einkommen oder?
Die BU muss ich in der Einkommenssteuererklärung angeben, und zwar solange, wie sie in Jahren (also bis zum Endalter 65 läuft). Im Moment sind das noch 21 Jahre. Ich werde erst 47 Jahre alt.
Lohnt sich für uns eine Umstellung oder müssen wir dann nachzahlen?
Bitte keine Veröffentlichung der Frage. Danke. MfG Susanne G.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage!
Ich empfehle Ihnen den Steuerklassenwechsel. Ihr Mann die 3, Sie die 5. Sie werden ab dem Umstellungstermin mehr netto zur Verfügung haben. Allerdings haben Sie richtig vermutet, dass sich hier im Rahmen der Steuererklärung eine Nachzahlung ergeben kann (aber nicht muss). Um das beurteilen zu können, sind mehr Informationen nötig.
Rein wirtschaftlich betrachtet empfiehlt sich der Steuerklassenwechsel. Wenn Ihnen der Gedanke einer möglichen Steuernachzahlung (welche sicher nicht all zu hoch wäre) unangenehm ist, bleiben Sie lieber bei 4/4.
Sie können immer einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln! Sie haben so immer die Freiheit, nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu handeln.
Wählen Sie 3/5 und es ergibt sich tatsächlich ein Nachzahlungsbetrag, wird das Finanzamt für die Zukunft einen entsprechenden Vorauszahlungsbetrag (vierteljährlich) festsetzen. Auch so werden Sie zukünftig nicht mit Nachforderungen konfrontiert.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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