Steuerfreie Einkünfte
Fragestellung
Guten Tag,
Ich habe eine spezielle Frage zu vorübergehender selbständiger Tätigkeit in Kanada (freiberüfliche Ärztin) in Kanada für einige Wochen. Steuererklärung für 2013 ist dort bereits geschehen. Ich habe auch die deutschen Einkünfte aus 2013 dort mit angegeben. Tätigkeit in D als angestellte Ärztin für insgesamt 6 Monate. Alles ist in Kanada zusammen versteuert worden.
Ich muss nun die kanadischen Einkünfte in Anlage AUS angeben samt abgezogener Steuern?
Wie?
vielen Dank
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage1
Die nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerfreien kanadischen Einkünfte werden nicht in Deutschland besteuert, unterliegen aber dem sog. »Progressionsvorbehalt« nach § 32b EStG. Diese Einkünfte wirken sich dabei nur auf den Steuersatz aus. Der Steuersatz wird so ermittelt, als wären die steuerfreien Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig.
Zur Berechnung wird zunächst die »fiktive« Einkommensteuer auf das Welteinkommen berechnet. Der daraus ermittelte Durchschnittssteuersatz wird anschließend mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert.
Anhängend habe ich ein Muster erstellt. Was ich auf der schnelle nicht parat hatte ist der Umrechnungskurs CAN$ zu Euro.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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Ich muss also nur das angeben, was nach Abzug der kanadischen Steuern übrig geblieben ist? Also quasi das Netto?
Gross income oder net income?