Steuererklärung - Freiberufler
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Klüsener,
ich bin Freiberufler, biete Nachhilfe für Schüler an und besuche die Kunden regelmäßig einmal pro Woche zu Hause. Mein Arbeitszimmer habe ich zu Hause, d.h. keinen Arbeitsweg von zu Hause zum Büro, sondern ich fahre von zu Hause direkt zu den Schülern, allerdings regelmäßig jede Woche.
Nun wollte ich unser Auto, das wir vor 1,5 Jahren gebraucht gekauft haben als Dienstwagen abschreiben und hatte mich für die 1%-Regelung entschieden, um das Fahrtenbuch zu umgehen, was mir zu umständlich ist. Zusätzlich habe ich die Pauschale von 30ct pro gefahrenem Kilometer angesetzt, betreffend alle Fahrten von zu Hause zu den Schülern. Die Mitarbeiterin vom Finanzamt ist nun der Meinung, dass ich entweder NUR die Pauschale von 30ct pro Kilometer absetzen kann ODER das Auto als Dienstwagen, inklusive aller Kosten, die es verursacht, wie Reparaturen, Benzin etc. Ist das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen,
Y. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte:
Die Pauschale von 0,30 EUR pro gefahrenen km während Ihrer freiberuflichen Tätigkeit deckt alle Aufwendungen für die betriebliche Nutzung, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug haben, pauschal ab.
Andererseits ist es möglich Ihre Aufwendungen für die gesamten (betrieblich und privat) Fahrten abzgl. des Ansatzes der 1 % -Regelung als "Pauschale" für Ihre Privatfahrten kommen auch die betrieblichen Fahrten dann quasi als Ergebnis raus.Die Aussage der Mitarbeiterin vom Finanzamt ist laut Ihrem Sachverhalt grundsätzlich korrekt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen