Schenkungsteuer?
Fragestellung
Meine Frau arbeitet als Haushälterin in einem wohlhabenden Haushalt. Ihre Arbeitgeberin räumt regelmäßig ihre Garderobe auf und die aussortierten Stücke (Kleidung, Taschen und Schuhen gehobener Preisklasse) schenkt dann an meine Frau. Meine Frau hat dabei keinerlei Einfluss darauf wann, was und vor Allem - ob sie überhaupt was bekommt.
Ein Teil von diesen Sachen wird von uns entsorgt bzw. weitergeschenkt (Töchter). Der größte Teil aber verkaufen wir im Internet (Ebay u. ä.). Auf diese Weise erzielen wir ein Zusatzeinkommen in Höhe von ca. 3 bis (max.) 5 T€ jährlich. Der Erlös wird in voller Höhe gespart, da wir das Geld als Altersvorsorge für meine Frau betrachten. Diese Ersparnisse sind jedoch durch unser Einkommen allein (ich bin Rentner) nicht zu erklären.
Wie ist die beschriebene Situation steuerrechtlich zu betrachten?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Es gibt hier zwei steuerrechtliche Problempunkte, die relevant sein könnten.
Zum einen steht ihre Frau als Arbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis mit dem Schenker bzw. Arbeitgeber. Dabei ist es wichtig zu schauen, wie und in welchem Rahmen die Sachen übereignet werden. Erfolgt dies im Rahmen des Arbeitsverhältnisses so ist daran zu denken, dass hier entsprechende Sachzuwendungen vorliegen könnten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu versteuern wären. Dies wäre natürlich sehr nachteilig, da hierauf auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu zahlen wären, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstehen.
Von daher sollte in jedem Fall die zweite Alternative bevorzugt werden, sofern diese hier einschlägig ist, wovon ich allerdings ausgehe. Die Sachen würden dann im Rahmen eines privaten Verhältnisses zwischen Ihnen bzw. ihrer Frau und dem Schenker übereignet. Dabei handelt es sich sodann um eine klassische Schenkung. Hier wären die Freibeträge im Rahmen der Schenkungssteuer zu berücksichtigen. Diese betragen für jeden Beschenkten 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren.
Idealerweise müssten also die Schenkungen so erfolgen, als dass ihre Frau jeweils den entsprechenden Freibetrag hinsichtlich der geschenkten Sachen ausschöpfen kann, als gegebenenfalls auch Sie als Beschenkter auftreten und direkt vom Schenker diese Sachen übereignet erhalten. Dann hätten sie gemeinsam einen jeweils auf beide Personen aufgeteiltrn Betrag in Höhe von 20.000 Euro, insgesamt also 40.000 Euro, verteilt auf zehn Jahre. Dies würde dann sogar mit den von Ihnen angegebenen Werte hinkommen.
Wichtig dürfte es daher sein, gegebenenfalls entsprechende Vereinbarungen und Darstellungen zu treffen, als dass die Sache nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sondern rein privat übereignet werden.
Sofern Sie mitteilen, dass Sie diese Gegenstände sodann verkaufen, sollten Sie dann allerdings auch berücksichtigen, dass Sie möglicherweise durch die regelmäßigen Verkaufstätigkeiten dann ebenfalls eine gewerbliche Tätigkeit entfalten, aus der sie Einkommen erzielen. Da Sie allerdings die Gegenstände geschenkt erhalten und damit sich diese bereits in Ihrem Eigentum befinden, dürfte hier die gewerbliche Tätigkeit zumindest fraglich sein, da Sie sodann letztlich den Schenkungswert lediglich in Geld umwandeln.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
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Sehr empfehelnswert.