Scheidung / Immobilien
Beantwortet
Fragestellung
Ich und mein Mann besitzen mehrere Immobilien. Einige sind schon abbezahlt aber auf andere haben wir noch Schulden bei der Bank eingetragen.
Unter Umständen ist in den nächsten Monaten eine Trennung zu erwarten, der möglicher Weise eine Scheidung folgen wird.
Ich möchte erfahren, was passieren wird, wenn wir uns scheiden lassen. Was passiert mit den Kreditverträgen, die wir beide unterschrieben haben? Wenn wir die Immobilien unter uns aufteilen und auf eine Immobilie noch Schulden sind, besteht die Möglichkeit, dass die Bank nur mir alleine noch den Kredit vergibt obwohl ich vielleicht ab dem nächstem Jahr nur ca. 20000,-€ Brutto verdienen werde oder wäre ich gezwungen die Immobilie zu verkaufen? Die Immobilie ist aber so finanziert, dass sie sich alleine trägt.
Wäre klug noch Immobilien mit meinem Mann zusammen zu kaufen und weiter Schulden zu machen?
Sollte mein Mann jetzt alleine eine Immobilie erwerben und Schulden machen, wäre dies ein Nachteil für mich bei der Scheidung?
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragenstellerin,
in der derzeitigen Lage würde ich Ihnen - ohne die notwendige nähere Kenntnis ihrer beider Vermögenslagen - standardmäßig nicht zum gemeinschaftlichenNeuerwerb von Immobilien raten.
Die im Gemeinschaftseigentum stehenden Immobilien werden nämlich, wenn bislang keine schriftlichen Sonderregelungen hierzu getroffen sein sollten oder im Rahmen der weiteren Entwicklung möglich sein werden, im Wege der Zwangssteigerung versteigert.
Hierbei werden regelmäßig große finanzielle Werte vernichtet.
Dementsprechend rate ich Ihnen grundsätzlich von Neuerwerbungen ab. Außer natürlich der Verkehrswert der Immobilie würde weit unterschritten und ein lohnendes Geschäft böte sich an bzw. man würde bereits klare schriftliche Regelungen zum Verkauf dieser Immobilie schriftlich treffen ( z. B. Ausschluss des Verkaufs der Immobilie für die Jahre X, zu erzielender Mindesverkaufswert von XXX.XXX,00 € und Verkauf unter beiderseitigem Einverständnis unter Einschaltung eines Maklers ).
Auch im Scheidungsfall sind die Kreditverträge regelmäßig von beiden Seiten zu bedienen, da sich normalerweise die Darlehensnehmer gegenüber der Bank als Gesamtschuldner verpflichtet haben.
Wenn ihr Mann alleine Immobilien erwirbt, kann dies den Zugewinn mindern, muss es aber nicht. Dies kommt auf den Wert der gekauften Immobilie an. Rein logisch zahlt er mit den Raten ja nur die Immobilie ab und mehrt dadurch sein Vermögen und kann seinen Zugewinn nicht schmälern. Anders wäre es nur, wenn er totale Fehlinvestitionen in marode Immobilien tätigen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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