Schadenersatz wegen Umsatzeinbußen bei G7 Gipfel
Fragestellung
In Kürze findet der G7 Gipfel statt und Einzelhändler beklagen jetzt schon Umsatzeinbußen da die ganzen Hotels mit Polizei und Behördenmitarbeitern und nicht mit Touristen belegt werden. Die Einzelhändler befürchten in Kürze bei Beginn des Gipfels existenzielle Schwierigkeiten zu haben.
Frage: kann man hierzu Schadenersatzansprüche/ -Forderungen stellen? Und wenn ja, an wen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland besteht aufgrund der Umsatzeinbußen nicht. Die betreffenden Einzelhändler haben keinen Anspruch darauf, dass die Hotels und Pension ausschließlich mit Touristen belegt werden und nicht nur mit Ordnungsbehörden.
2. Eine rechtswidrige Handlung, die für einen Anspruch auf Schadensersatz erforderlich ist, wird der Bundesrepuplik Deutschland aufgrund der Belegung der Hotels und Pensionen nicht vorwerfbar sein.
3. Allerdings besteht ein Anspruch gegen die jeweiligen Demonstranten, wenn es infolge eine Blockade oder auch von Vandalismus zu Schäden kommt. Der Anspruch folgt aus § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 240 StGB oder § 303 StGB.
So auch der BGH in seiner Entscheidung vom Urteil v. 04.11.1997 - VI ZR 348/96.
4. Hinsichtlich Vandalismusschäden besteht bei Bestehen eines Vertrages auch Anspruch gegenüber der Versicherung.
5. Im weiteren besteht gegen die jeweilige Behörde ein Schadensersatzanspruch aus Staatshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG. Ein solcher Anspruch besteht dann, wenn aufgrund hoheitlichem Handeln ein Schaden entsteht. Hier sind die Umsatzeinbußen durch die Hotelbelegung aber nicht umfasst, da die Belegung der Hotels und Pensionen kein hoheitliches Handeln darstellt.
6. Im Ergebnis beschränkt sich der Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wenn aufgrund hoheitlichem Handeln ein Schaden entsteht. Der Anspruch gegen die Demonstranten wird aufgrund der Annonymität nur schwerlich durchsetzbar sein.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen und stehe bei Rückfragen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sie haben eine Frage im Bereich Wirtschaftsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).