Rückforderung von einem Darlehen Bescheid vom 27.11.2008
Fragestellung
Ich bin habe vor 12 Jahren eine Wohnung über das Arbeitsamt angemietet mit einem damaligen Partner .Ich bin dann nach einem Jahr in eine andere Wohnung gezogen ,der damalige Partner ist auch umgezogen ist aber bei der Vonovia Mieter geblieben .
Jetzt verlang die Stadt Frankfurt die Mietkaution nach 12 Jahren vom mir zurück.
Obwohl die Vonovia für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich war .
Ich habe diese selbst auch nie erhalten .Der damalige Herr bzw.Partner ist verstorben .
Meine Frage ist ob das jetzt überhaupt noch gelten gemacht werden kann und ist die Vonovia dafür nicht verantwortlich ?Die Stadt Frankfurt möchte auch von meinen Ehemann und meinen Kindern Einkommensauskunft .Ich beziehe seid 10 Jahren keine Leistungen mehr von Arbeitsamt .
Auch wurde der Umzug damals gemeldet bei Amt .
Dokument ist im Anhang .
Über eine Rückmeldung wurde ich mich sehr freuen
Viele Grüße H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bitte entnehmen Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage dem Anhang.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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