Rentenbesteuerung mit dem Ertragsanteil
Fragestellung
Etwa 40 Jahre lang wurde in eine Lebensversicherung eingezahlt (Prämien als Sonderausgaben steuerfrei, bei Rentenzahlung deshalb keine Ertragsbesteuerung möglich).
Nach Ablauf der Einzahlphase wurde das Kapital ausgezahlt und in eine Rentenversicherung mit Einmalzahlung (und Aufschub des Rentenbeginns) eingezahlt.
Werden nun die beiden Versicherungen steuerlich als unabhängig voneinander betrachtet, so dass jetzt die Rentenauszahlungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden? So wie es wäre, wenn der Einmalbetrag aus anderer Quelle käme. Oder wirkt sich die steuerliche Förderung der Prämien (im ersten Vertrag) in diesem Zusammenhang immer noch schädlich aus?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
grundsätzlich sind beide Versicherungen voneinander getrennt zu beurteilen. Bei der ersten Versicherung wurde ja bereits die Ablaufleistung erreicht. An dieser Stelle ist für diese Versicherung der Steuerfall beendet. Was bleibt, ist der Vermögensstock in Form der Auszahlung. Wie Sie diesen verwenden, steht Ihnen steuerlich frei. Würden Sie das Geld verzinslich z.B. auf der Bank anlegen, würden Sie dann Einkünfte aus Kapitalvermögen erzeilen und die Zinsen versteuern. Sie haben jedoch das Geld für eine neue Versicherung genutzt. Für diese neue Versicherung spielt die steuerliche Behandlung der alten Versicherung, die ja beendet ist, keine Rolle. Es wird auch keine Steuerschädlichkeit ausgelöst.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. Schenk, StB
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