Reinigungspflichten von Mietern
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Bewertung des Kunden
Ausgehend von der Darstellung unseres Problems per Mail hat Herr Hesterberg unsere Fragen zum Mietrecht (als Vermieter)kurzfristig und sehr ausführlich beantwortet, inkl. der anwendbaren Rechtsgrundlage (detaillierte Angabe der §§). Auch einige zusätzliche Rückfragen unsererseits zum vollständigen Verständnis der juristischen Sachlage wurden von RA Hesterberg umgehend und wieder ausführlich beantwortet. Insgesamt wurde unser Anliegen damit vollständig und zu unserer absoluten Zufriedenheit beantwortet. Unsere Erwartungen wurden übertroffen! Wir können Herrn RA Hesterberg sehr empfehlen und würden ihn jederzeit wieder bei Bedarf konsultieren.