Prüfung der Grundbuchauszüge
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
anbei sende ich ihnen Grundbuchauszüge einer ETW die ich erwerben möchte.
Könnten sie mir bitte die Auszüge erläutern und was dies nun für mich bedeutet
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Es handelt sich um Wohnungseigentum in Form von Sondereigentum an einer Wohnung mit Keller und dem Sondereigentum an einem Stellplatz.
2. Kaufgegenstand ist ein Miteigentumsanteil von 61/10000 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 19 mit Keller sowie ein Miteigentumsanteil von 40/10000 (und hiervon 1/4) verbunden mit dem Sondereigentum an einem Vierfachparker Nr. 133 in dem Hein-Möller Weg und Sander Damm.
Hinsichtlich des Sondereigentums an dem Vierfachpartker besteht eine Eigentümergemeinschaft mit den drei anderen Eigentümerparteien. Danach hat jeder Miteigentumer einen Stellplatz an dem Vierfachparker und damit einen Anteil von 1/4. In der Teilungserklärung ergibt sich dann die Zuteilung des Stellplatzes. Die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft ist ausgeschlossen.
Eigentümer und Verkäufer sind die Eheleute Hesse jeweils zu gleichen Teilen. Die damalige Verkäuferin, die Müller GmbH & Co. Wohnbau KG hatte offensichtlich finanzielle Schwierigkeiten, da die Zwangsverwaltung angeordnet wurde. Diese wurde aber wieder gelöscht.
Die befristete Benutzungsbeschränkung zugunsten der Super Bazar GmbH in beiden Wohnungsgrundbuchblättern ergeben Sie aus der Teilungserklärung und einer notariellen Verfügung zur Eintragung der Dienstbarkeit weiter Informationen. Alleine aus der Eintragung im Grundbuch ergeben sich keine weiteren Inhalte.
3. In Abt. III ist in dem Wohnungsgrundbuch für die Eigentumswohnung eine Grundschuld über EUR 112.995,51 eingetragen. Diese wird im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages gelöscht. Der Kaufpreis wird durch den Notar erst dann fällig gestellt, wenn ihm eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld vorliegt.
Hinsichtlich des Stellplatzes sind mehrere Grundschulden eingetragen, wobei den Kaufgegenstand nur die lfd. Nr. 2 betrifft.
4. Im Ergebnis gibt es bis auf das Benutzungsrecht keine Besonderheiten. Auch ist keine Veräußerungsbeschränkung in Form eines Zustimmungserfordernis durch den Hausverwalter eingetragen. Lassen Sie sich bei dem Kauf in jedem Fall die Teilungserklärung vorher aushändigen und nehmen Einsicht in die Protokolle der Eigentümergemeinschaft.
Soweit Sie eine Prüfung des Kaufvertrages benötigen stehe ich hier gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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