Patientenverfügung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche eine kurze allgemeine Beratung zum Thema Patientenverfügung: Was ist Sinn und Zweck, was muss im Detail geregelt sein, welche Form muss eingehalten werden? Vielen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Patientenverfügung ist Ausdruck des sog. Selbstbestimmungsrechtes und kommt zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dies bedeutet, dass der Patient im gesunden jetzigen Zustand seinen Willen bekundet, wie er später in bestimmten Fällen gesundheitlicher „Krisen“ behandelt werden möchte oder eben nicht. Er entscheidet also über das „Ob“ und das „Wie“ einer Behandlung. Ohne Patientenverfügung wären die Ärzte z.B. verpflichtet lebensverlängernde Maßnahmen zu ergreifen, auch dann, wenn es aufgrund der Gesamtsituation nicht erfolgreich im Sinne einer Genesung erscheint. Durch eine solche Verfügung kann ein jahrelanges Dahinsiechen verhindert werden.
Was im Detail geregelt sein muss, hängt davon ab, was der Einzelne regeln möchte. Man kann sich darauf beschränken, dass kein Anschluss an Maschinen erfolgen soll, aber ansonsten Maßnahmen, wie z.B. zur Wiederbelebung, ergriffen werden sollen. Bei der Entscheidung darüber, welchen Inhalt für den Einzelnen persönlich die Verfügung haben soll, sollte man sich im Vorfeld überlegen, ob man primär wünscht, dass das Lebens des Betroffenen so lange wie möglich, unter allen Umständen, erhalten werden soll oder ob für ihn die Lebensqualität im Vordergrund steht. Wichtig ist, je konkreter eine solche Patientenverfügung formuliert ist, desto eher kann der Wunsch des Betroffenen respektiert werden.
Wie bereits ausgeführt, kann man eine solche Verfügung verbal auch im Zeitpunkt des Leidens abgeben. Allerdings muss beachtet werden, dass man ggf. in eine Situation geraten kann, wo die Willensäußerung nicht mehr möglich ist. Um dennoch zu gewährleisten, dass auch in einer solchen Situation der Wille berücksichtigt wird, sollte man eine Verfügung im Zustand geistiger Gesundheit schriftlich verfassen.
Wichtig ist: Eine Patientenverfügung sollte so detailliert wie möglich, alle möglichen zukünftigen Umstände erfassen und eine genaueste Handlungsanweisung für jeden dieser Umstände geben. Ungenauigkeiten oder Lücken müssten im Ernstfall ausgelegt werden, was aber dazu führen könnte, dass der genaue Wille letztlich nicht berücksichtigt wird. Auch sollte man den Zeitpunkt einfügen, ab wann eine solche Verfügung gelten soll, also im Falle einer eintretenden Erkrankung oder eines Unfalls oder ab einem bestimmten Stadium, z.B. wenn der Sterbeprozess eingesetzt hat.
Es wird empfohlen, seinen Willen ständig zu aktualisieren. Häufig wird dies einmal jährlich empfohlen. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass man auf seiner „alten“ Verfügung einen Vermerk wie z.B. „bestätigt“ mit dem entsprechenden Datum einfügt.
Im Internet finden sich diverse Musterverfügungen, auf die man zurückgreifen kann.
Ich hoffe, Ihnen einen ausreichenden und umfassenden Überblick gegeben zu haben. Gern beantworte ich Ihre Nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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