Markenrechtsverletzung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Weber,
vor ein paat Tagen habe ich bemerkt, dass eine Firma ihre Waren mit einem Produktnamen verkauft, der meiner eingetragenen Wortmarke sehr ähnlich, wenn nicht identisch ist. Auch das Produkt ist identisch.
Meine Marke wurde beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen, der Wettbewerber hat keine Eintragung für seinen Produktnamen im Register des Patent und Markenamtes.
Ich habe im Internet auf der Homepage der Firma gelesen, dass verschiedene Produkte mit meinem Markennamen angeboten werden.
Hat der Wettbewerber trotzdem das Recht seine Produkte weiterhin mit meinem eingetrragenen Markennahmen anzubieten und zu verkaufen, wenn er z.B. behauptet, seine Firma gibt es schon viel länger?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
das Alter des Unternehmens ist nicht relevant im Markenrecht. Solange seine Produktnamen nicht als Marke geschützt sind, aber Ihrer Marke sehr ähnlich sind, verletzt er Ihre Markenrechte.
Sie haben daher einen Unterlassungs- und einen Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer. Sie müssen dafür nachweisen, dass die Marke auf Sie eingetragen ist (Auszug aus dem Markenregister reicht aus) und dass die Gegenseite die Markenrechte verletzt hat. Für den Schadensersatzanspruch müssen Sie auch die Schadenshöhe beweisen.
Bitte verwenden Sie bei eventuellen Rückfragen die kostenlose Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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es gibt die sogenannte Benutzungsmarke gemäß § 4 Nr 2 Markengesetz. Danach ist ein Name markenrechtlich geschützt, wenn er auch in seiner Branche so bekannt ist, dass Produkte automatisch mit diesem Namen verbunden werden. Die Beweislast trifft allerdings die Gegenseite, und das zu beweisen ist regelmäßig sehr schwierig.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt