Kreditanfrage online
Fragestellung
Hallo ich habe letzte Woche mal eine kredit anfrage gestellt Bei " die kredit profis.net nun bekam ich eine email mit einem Vertrag den ich unterschrieben zurück schicken Soll An sie lyon Finanz GmbH habe ich natürlich nicht gemacht.
In dem Vertrag steht noch das ich 498,5€ behüten zahlen soll.
Ich habe nichts unterschrieben Und meine anfrage sollte auch 100% unverbindlich Sei .
Was soll ich jetzt tun?
Ignorieren da ich nichts unterschrieben habe?
Ich danke für ihre hilfe
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtsfrage ohne die Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen nicht möglich ist.
Ignorieren würde ich das Schreiben jedenfalls nicht. Ansonsten könnte es bei Untätigkeit zu Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden kommen. Man sollte schon klar seinen rechtlichen Standpunkt darstellen und die Forderung zurückweisen.
Sie haben Ihren Angaben nach eine unverbindliche Kreditanfrage gestellt. Das heißt, ich gehe davon aus, auf ein Entgelt oder Kosten, die entstehen, wurde nicht ausdrücklich hingewiesen. Die so genannten Button-Lösung wurde durch den Anbieter nicht verwendet, er hat nicht ausdrücklich und ersichtlich kenntlich gemacht, dass dort ein zahlungspflichtiger Vorgang von Statten geht. Bereits vor diesem Hintergrund dürfte keine Zahlungspflicht entstanden sein.
Weiterhin werden auf der Seite, soweit mir bekannt ist, Verbraucherdarlehensverträge vermittelt. Deren Abschlüsse sind an strenge Voraussetzungen gekoppelt. Insbesondere muss ein solcher Vertrag schriftlich, dass heißt unter eigenhändiger Unterzeichnung durch beide Parteien, geschlossen werden, da er sonst mangels gesetzlich vorgeschriebener Form unwirksam ist.
Außerdem dürfen bei Verbraucherdarlehensverträgen keine Entgelte für den Verbraucher bis auf die Auslagen anfallen, bevor nicht das Darlehen ausgezahlt wird. Das ist vorliegend auch nicht der Fall. Eine Forderung der Kosten in Höhe von 498,50 Euro dürfte damit unberechtigt sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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