Kindesunterhalt
Fragestellung
Guten Tag, Ich habe eine Frage! Meine Tochter hat ihre Ausbildung beendet. Sie möchte sich nun für ein Studium bewerben. Alles soweid in Ordnung! ich weiss auch,das ich weiterhin Unterhalt zahlen muss. Jetzt meine Frage: Wie lange muss ich den Unterhalt nachkommen? Bis zum Abschluss dieser, oder bis zum 25 Lebensjahr?
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
ob Sie weiterhin Unterhalt zahlen müssen, ist nicht klar. Denn Sie müssen lediglich Unterhalt bis zum Abschluss der Berufsausbildung zahlen. Sie schreiben aber, dass Ihre Tochter bereits die Ausbildung beendet hat. In diesem Fall müssen Sie nur in Ausnahmefällen auch noch Unterhalt während des Studiums zahlen:
Voraussetzung ist, dass sich die Ausbildung und das Studium sachlich sinnvoll ergänzen bzw. aufeinander aufbauen, z. B. Banklehre und BWL-Studium oder Krankenschwesterausbildung und Medizinstudium. Ferner muss das Studium in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Ausbildung aufgenommen werden, weil ansonsten keine einheitliche Ausbildung mehr vorliegt. Wird das Studium erst eine Weile nach dem Ende der Lehrzeit aufgenommen, muss geklärt werden, was der Grund dafür war und ob er dem Kind anzulasten ist bzw. ob damit zu rechnen war, dass der Sprössling trotz einer bereits abgeschlossenen Ausbildung noch ein Studium beginnt. Das wäre z. B. der Fall, wenn das Kind bereits bei Ausbildungsbeginn wusste, dass es danach studieren möchte.
Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen Sie den Unterhalt bis zum Ende der Regelstudienzeit + 2 Semester zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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