" Kindergeldanspruch" hier: Nachfrage
Fragestellung
kann ich die Voraussetzungen durch die Abgabe meiner Steuererklärung zukünftig in Deutschland (habe meinen Wohnsitz auch noch in Deutschland) positiv beeinflussen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Jan Bergmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten.
Rechtsgrundlage ist § 62 EstG
"(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird"
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Sie nicht.
Fraglich ist, ob Sie als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden können.
Dies ist in § 1 Absatz 3 S. 1 EStG geregelt.
"Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben."
Sie müssten also Einkünfte im Sinne des § 49 EstG haben.
Bitte lesen Sie § 49 EstG. Sofern Sie Einkünfte im Sinne des § 49 Estg haben können Sie als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden und können KIndergeld beziehen. Wenn Sie nicht solches Einkommen haben können Sie auch kein Kindergeld beziehen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
MIt freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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