Keinerlei Vertrag Vorhanden. Vermutlich Arbeitsrecht.
Fragestellung
Ich schildere kurz meinen Fall. Ein Kommilitone hat mich gefragt, ob ich serbo-kroatisch übersetzen kann und hat meine Telefonnummer an seinen ehemaligen Arbeitgeber, nennen wir ihn Mr X, gegeben, weil dieser ihn darum gebeten hat einen Übersetzer und Dolmetscher zu finden. Ich wurde kurz darauf angerufen und gefragt, ob ich morgen bereits Zeit hätte. Mir wurde gesagt, dass ich für diesen einen Auftrag 25 Euro pro Stunde bekommen würde. Mir wurde als Beweis der vollbrachten Stunden ein Stundenzettel gegeben und gesagt, dass ich entweder über mich selber oder über Mr X abrechnen könne. Ihnen war es egal. Mr X meinte, dass er wollte, dass man über ihn abrechnen sollte. So tat ich das mit dem Stundenzettel des Monats. Ich wurde bezahlt. Nach einigen Wochen wurde ich gefragt, ob ich nicht Lust hätte mit einer Behörde in einer anderen Art von Tätigtkeit zu arbeiten. Im Gegensatz zur ersten Art, wo ein Beschuldigter direkt vor Ort war und ich sowohl für die Polizei als auch den Beschuldigten dolmetschen und übersetzen musste, handelte es sich bei der zweiten Art um PC-Tätigkeiten, bei denen man Sprachaufnahmen verschriftlichte. Ich stimmte zu, dass ich Lust hätte. Diesbezüglich wurde aber kein Stundensatz genannt. Ich habe nie etwas unterschrieben oder zugestimmt, dass Mr X etwas von meinem Stundensatz erhält. Auch hat er nie gesagt, dass er an mir verdient oder mir zugesichert wie lange ich für welche Behörde zuständig wäre. Am Ende des Monats wurde ich von der neuen Behörde gefragt, auf welche Weise ich abrechnen will, weil ich ebenfalls einen Gewerbeschein besitze. Ich informierte mich, dass man durchschnittlich 55 Euro erhält und laut JVEG sogar 70 Euro. Nun wollte ich über mich selber abrechnen. Doch Mr X meinte, dass ich dies nicht dürfe.Und behauptet, dass er 28 Euro die Stunde erhielte. Obwohl die Behörde mir zusicherte, dass er die vollen 70 erhält, wenn ich über ihn abrechnete. Nun wollte ich mich erkundigen, ob ich ohne Probleme selber abrechnen dürfte, weil die Behörde selber auch meinte, dass es kein Problem ist und ich das Recht dazu hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst waren Sie für den Arbeitgeber (AG) X tätig, weshalb er auch wollte, dass der Kunde über ihn abrechnet und er wiederum Sie entlohnt. Dies ist so üblich. Der Kunde wandte sich an X und fragte die entsprechende Leistung an und X setzte Sie dann für diesen Aufrag ein. Der Kunde muss gar nicht wissen, ob Sie bei X fest angestellt sind, oder z.B. als freier Mitarbeiter arbeiten.
Sie sagen dann, dass Sie einige Monate später gefragt wurden, ob Sie mit einer Behörde zusammen arbeiten wollen. Hier schreiben Sie leider nicht, wer Sie dies gefragt hat. War es Ihr AG X?
Hier ist die Frage, ob X Ihnen nur den Tipp gab und Sie sich bei der Behörde dann beworben haben, oder aber, ob X dann mit der Behörde einen Vertrag geschlossen hatte und davon ausgeht, Sie dort einsetzen zu können. In diesem Falle wäre es der Kunde von X gewesen. Dazu passt aber nicht, dass die Behörde offenbar gar nicht wusste, dass X davon ausging, der eigentliche Auftraggeber zu sein. Vielmehr wurden Sie gefragt, wie Sie abrechnen müssten.
Sinnvoll wäre es, bei der Behörde nachzufragen, in welchem Verhältnis diese zu X steht. Offenbar scheinen hier ja viele Dinge ungeklärt zu sein. Es klingt, als hätte weder X noch Sie im Vorfeld der Zusammenarbeit mit der Behörde irgendwelche Vertragsmodalitäten geklärt. Wobei mich irritiert, dass Sie schreiben, die Behörde hätte gesagt, dass X die vollen 70 Euro erhalte. Wieso hat die Behörde dies gesagt? Auch ist zwischen Ihnen und X das Verhältnis nicht eindeutig geklärt. Ingesamt bleibt der Fall bisher leider noch sehr im Dunklen.
Wenn X jedenfalls einen Teil Ihres Honorars einstreichen möchte, so müsste er auch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Ihnen vorlegen können. Offenbar gibt es da aber gar nichts, so dass Sie nach dem, was ich von der Sache nun durch Sie erfahren habe, auch nicht zur Zahlung an X verpflichtet sind.
Sie sollten also zunächst das Gespräch mit der Behörde und anschließend mit X suchen, um die vertraglichen Beziehungen zu ordnen. Bis alles geklärt ist, sollten Sie mitteilen, dass direkt über Sie abgerechnet wird. Den Gewerbeschein dafür haben Sie ja!
Bei zukünftigen Aufträgen denken Sie bitte daran, immer VOR Arbeitsbeginn die Modalitäten klären. Dann kann eine solche Verwirrung gar nicht erst entstehen. X geht hier sicher davon aus, dass sie in der Behörde von ihm quasi entsandt wurden. Dann müssten Sie bei X aber angestellt sein und würden von diesem bezahlt. Außerdem müsste X dann die Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassung erfüllen. Vor allem aber müsste dies mit Ihrem Einverständnis geschehen.
Wenn Sie mir noch weitere Informationen liefern können, damit ich den Fall besser einschätzen kann, können Sie dies gerne tun. Ich schaue mir diese dann an und komme noch einmal auf Sie zurück.
Gerne können Sie sich auch erst dann wieder melden, wenn Sie die nötigen Gespräche geführt haben.
Bis dahin hoffe ich, dass ich Ihnen ein paar Denkanstöße liefern konnte, auch wenn ich den Fall aufgrund der vorliegenden Informationen noch nicht komplett aufklären konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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das Interessante ist, dass X einen Vertrag mit der Zentrale in Gießen hat. und die ersten Aufträge auch alle den Vermerk mit Hauptzollamt Gießen Grünberger Str. 100 haben. X hat mich auch zu der neuen Behörde gebracht, jedoch wird das neue Projekt nicht durch Gießen, sondern durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt bezahlt, womit meines Wissens kein Vertrag besteht. Selbst die Polizeibeamten meinten, dass es nicht sein kann, dass X mit der Staatsanwaltschaft einen Vertrag hat. Heute wollen die Polizeibeamten mit ihren Vorgesetzten prüfen, ob X eine Berechtigung besitzt. Ich werde mich erneut bei Ihnen melden und bedanke mich bisher vielmals.
Immerhin werden die weiteren Vereinbarungen ohne X gemacht werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer weiteren Arbeit!
Danke für den netten Kontakt und alles Gute,
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin