Guthabenaufladung
Fragestellung
Hallo,
am Mittwoch den 19.02.2014 habe ich mich bei Call Mobile für einen Prepaid Vertrag angemeldet. Dabei habe ich wohl leider das Feld Automatische Aufladung mit einem Kreuz versehen. Ich bin jemand der nicht viel telefoniert und das Start Guthaben war 10,00 Euro. Um 13:15 Uhr habe ich ein Gespräch geführt, mehr zur Probe und dann im Internet mein Guthaben kontrolliert. Für dieses Gespräch waren 0,09 Euro von meinem Guthaben abgebucht. Danach habe ich das Handy ausgeschaltet.
Am Donnerstag Morgen um 9:00 Uhr habe ich meine Mails kontrolliert und dabei
festgestellt, daß am Mittwoch Abend zwischen 20.14 Uhr und 20:19 Uhr
8 Aufladungen a 15,00 Euro erfolgt waren und am Donnerstag Morgen den 20.02.2014 um 7:20Uhr noch mal 2 Aufladungen a 15,00 Euro . Ich habe dann sofort die Simkarte und den Akku aus dem Handy genommen und Call Mobile per Mail informiert. Auf meine Mail bekam ich nur eine standartisierte Mail über Auslandstelefonie. Obwohl jetzt keine Simkarte mehr im Handy war,erfolgten dann am Donnerstag um 16.10 Uhr noch 2 Aufladungen a 15,00 Euro. Ich habe dann die Simkarte gesperrt.
Eine Antwort von Call Mobile bekam ich 5 Tage später am 24.02.2014, daß der Netzbetreiber festgestellt hat das die Datenverbindungen meiner Mobilfunkkarte zuzuordnen sind und das alles rechtens ist. Es wird mir nicht mitgeteilt um welche Datenverbindungen es sich handeln soll. Call Mobile weist auf Navigation hin, aber so etwas nutze ich gar nicht.
Habe ich eine Chance mein Geld, ( 12 x 15 Euro) oder einen Teil davon wieder zu bekommen.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
mir erscheinen die Aufladungen jedenfalls zu häufig erfolgt zu sein!
Die Frage wäre, was genau Sie angekreuzt haben und wie häufig Sie mit diesem Kreuz einer Aufladung zugestimmt haben. Was steht hierzu in Ihrem Vertrag?
Ohne den Vertrag zu kennen, gehe ich davon aus, dass SO häufig keine Aufladung hätte erfolgen dürfen. Näheres kann ich Ihnen dann sagen, wenn Sie bitte einmal schauen, welche vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Dann kann ich die Beratung fortführen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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Mfg
Günther Bayer
offenbar kommen mehrere Probleme zusammen.
Zunächst: Die Vereinbarung über die Aufladung findet sich in den Bedigungen, die Sie mir übersandt haben, leider nicht. Der Vertrag selbst liegt mir bisher noch nicht vor.
Sie schreiben, dass sich im Vertrag eine entsprechende Klausel findet. Wenn Sie diese versehentlich angeklickt haben, könnten Sie diese Willenserklärung wegen Erklärungsirrtums anfechten. Es wäre dann mit einem "Verschreiben" bei einem geschriebenen Text zu vergleichen.
Auf jeden Fall ist es aber nicht korrekt, dass abgebucht wird, wenn Sie zwischenzeitlich gar nicht oder ganz wenig telefoniert haben!
Wenn keine SIM-Karte mehr im Handy war, konnte ja definitiv damit nicht telefoniert werden.
Entweder es liegt hier ein technischer Defekt vor, für den der Anbieter haften müsste, oder es ist eine Abzocke, die betrieben wird.
Wenn der Anbieter nun schon behauptet, die Daten seien Ihrem SIM-Karte zuzuordnen seien, scheint mir der Punkt erreicht, in dem Sie mit der Sache einen Anwalt vor Ort aufsuchen sollten, der Sie vertritt und Ihr Geld erfolgreich zurückholt. Sie sollten zunächst aber mit Ihrer Bank sprechen, ob die unberechtigten Abbuchungen nicht zurückgeholt werden können!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin