GmbH Steuern
Fragestellung
Hallo,
ich bin als Einzelunternehmer derzeit tätig im Bereich der Programmierung, in dieser Firma erziele ich hohe Gewinne. Nun möchte ich um meine Einkommenssteuer zu verringern mit dem Geld Häuser kaufen und diese vermieten.
Für den Kauf möchte ich mit einem Freund eine GmbH gründen. Nun stellt sich mir die Frage ob es überhaupt möglich ist den Gewinn der einen Firma in die GmbH zu übertragen und mit dieser Häuser zu kaufen, wird dies dann mindernd auf mein Einkommen angerechnet?
Oder sollten wir einen Anderen Weg wählen für das Vorhaben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der gemachten Angaben und der Regeln der Online Plattform, wobei jede Änderung des Sachverhalts oder unvollständige Angaben Ihrerseits zu einer anderen rechtlichen Würdigung führen können.
Bei einer GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft und juristische Person, die als eigenes Steuersubjekt gilt. Erzielt eine GmbH Gewinne oder Verluste, so sind diese nur auf der Ebene der Gesellschaft zu versteuern. Lediglich Gewinne sind an die Beteiligten (in diesem Fall Sie und Ihr Freund) ausschüttbar (nach Verrechnung mit Verlusten). Auf der Eben der Gesellschafter sind dann nach dem Teileinkünfteverfahren nach der Versteuerung des Gewinns auf Ebene der GmbH noch 60 % mit dem privaten Steuersatz zu versteuern. 40 % der Gewinnausschüttung sind steuerfrei. (Teileinkünfteverfahren). Das alles nützt Ihnen jedoch nichts, wenn Sie als Einzelunternehmer Gewinne erzielen und die sich ergebende Steuerlast "reduzieren" möchten. Eine Reduzierung der Steuerlast wäre nur möglich, wenn Sie als natürliche Person andere Einkünfte erzielen würden, bei denen es zu ausgleichsfähigen Verlusten kommt. Bei einer Immobilie kommen nur dann Verluste zustande, wenn durch Abschreibungen und Zinsen negative Ergebnisse entstehen, also die Einnahmen geringer sind als die Kostenbelastung. Ob solch ein Vorhaben tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist und sich trägt, steht auf einem anderen Blatt und kann hier und heute nicht von mir beurteilt werden. Vorausgesetzt, ein Immobilieninvestment sei wirtschaftlich sinnvoll und würde zunächst steuerliche Verluste erzeugen, dann wäre eine solche Gestaltung nur möglich, indem Sie mit Ihrem Freund eine Personengesellschaft gründen und aus dieser Personengesellschaft (als Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen) heraus ein Immobilienengagement vorgenommen würde. Als Rechtsform für eine Personengesellschaft würde sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) anbieten. Bei einer Kommanditgesellschaft (KG oder GmbH & Co. KG) würden entstehende steuerliche Verluste nur bis zur Höhe der Hafteinlage (Kommanditeinlage) auf der privaten Ebene ausgleichsfähig sein und somit nur zu einer begrenzten steuerlichen Verwertung von Verlusten führen. Je nach Ausgestaltung des Geschäftsbetriebes könnte auch eine offene Handelsgesellschaft (OHG) entstehen, die steuerlich einer GbR gleich käme. Sofern es über eine entsprechende Gestaltung über eine Personengesellschaft zu ausgleichsfähigen Verlusten kommt, würden diese Ihr zu versteuerndes Einkommen senken und somit zu einer Steuerentlastung führen. Die "gesparte" Steuer könnten Sie dann zur Finanzierung des Vorhabens einsetzen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Personengesellschaft entstehende Gewinn immer im Verhältnis der Beteiligungsquoten den jeweiligen Gesellschaftern zugerechnet werden.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass derzeit Immobilieninvestments mit Vorsicht zu genießen sind, weil die Preise am Markt meist überteuert sind und ein Investment durchaus, wie auch schon in der Vergangenheit zu einer steuerlichen Blase führen könnte, die dann platzt. Sie sollten sich davor hüten bzw. vorsichtig sein, wenn irgendwelche Strukturvetriebler Ihnen Angebote machen, die steuerlich indiziert sind. Momentan sind am Markt genug "Steuerfänger" unterwegs.
Vielen Dank für Ihren Auftrag und eine hoffentlich gute Bewertung auf der Plattform.
Viele Grüße
Schenk
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bitte verlängern Sie die Deadline um einen Tag, da ich aus terminlichen Gründen erst morgen Ihre Frage beantworten kann. Sie können das auf der Plattform "einstellen"
Vielen Dank.
VG Schenk