Gewerbemietrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Koch!
Mein Vermieter hat aus altersgründen seine Immobilie verkauft die aus 148 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten besteht. Ich bin Mieterin einer Gewerbeeinheit seit 18 Jahren, der neue Vermieter hat überall neue Schlösser einbauen lassen.
Da ich vor 10 Jahren mit dem früheren Vermieter meinen Keller getauscht habe und dafür meine Sachen im Bewagkeller in dem die Stromzähler sind unterstellen konnte, hat der neue Vermieter mich durch den Austausch der Schlösser aus diesem Keller ausgesperrt, ich komme nicht mehr an meine Sachen.
Man behauptet jetzt ich hätte den Keller eigenmächtig besetzt, wegen dieser Behauptung habe ich mich an den früheren Vermieter gewandt und der schickt Montag an die neue Hausverwaltung einen Brief in dem er bestätigt dass diese Vereinbarung Bestandteil unseres Mietvertrages ist.
Darf der Vermieter überhaupt die Mieter des Hauses den Zugang zu den Stromkeller verwehren, es könnten ja nur Mieter mit einem Schlüssel da rein?
Was kann ich tun um an meine Sachen zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Winter
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach der rechtlichen Würdigung der von Ihnen geschilderten Tatsachen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Es gilt "Kauf bricht nicht Miete". Der neue Eigentümer ist also ebenso an den mit dem Voreigentümer geschlossenen Mietvertrag gebunden wie damals dieser.
Ihr ehemaliger Vermieter wird die Sache am Montag sicher aufklären. Auch die nachträglich mit diesem in den Mietvertrag aufgenommenen Abreden gelten auch für den neuen Vermieter..
Der neue Eigentümer darf Ihnen nicht Ihre Sachen vorenthalten. Das Mindeste wäre gewesen, dass er Ihnen die Sachen aushändigt, wenn er bis zu einer Klärung schon nicht den Zugang zu diesem Keller gewährt. Sie könnten Ihn sogar wegen Unterschlagung anzeigen. Nur hilft Ihnen dies zunächst nicht weiter und würde das Verhältnis zum Vermieter sicher auch nachträglich beschädigen.
Jedenfalls sollten Sie die kommende Woche noch abwarten, bis ich der ehemalige Eigentümer gemeldet hat. Wenn auch dies nichts hilft, müssten Sie leider tätsächlich weiter gehen und am besten die Hilfe eines Anwalts vor Ort in Anspruch nehmen. Zunächst, um an Ihre Sachen zu kommen, aber dann auch ggf., um den Keller weiterhin nutzen zu können. Dies führt uns zu Ihrer zweiten Frage.
Sie fragen noch, ob den Mietern grds. der Zugang zu einem Stromkeller verwehrt werden darf. Ihnen ist der Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, die im Mietvertrag ausgewiesen sind. Die Sie also entweder zur alleinigen Nutzung angemietet haben, oder die lt. Mietvertrag zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit gestellt wurden. Da müsste dann geschaut werden, ob hierin der Stromkeller aufgeführt ist. Falls nicht, kommt es darauf an, ob sich dort der zu der von Ihnen angemieteten Gewerbefläche gehörende Stromzähler befindet. Dann müsste Ihnen Zugang gewährt werden um als Mieter das Recht Ihren Stromverbrauch zu kontrollieren. Dies könnte aber von einer Terminabsprache abhängig gemacht werden. Ihnen müsste dann also nicht durchgängig Zugang gewährt werden.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen zunächst weiter.
Andernfalls können Sie gerne die Rückfragemöglichkeit nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
www.anwaeltin-mainz.de
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Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute Antwort, sie haben mir damit geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Winter