Geschwindigkeitsüberschreitung von Jungfahrer
Fragestellung
Guten Tag Herr Jeromin,
ich bin am 10.02.2017 in Oberhausen von einer Poliscan Speed Radaranlage "geblitzt" worden (s. Anlage).
Da die Geschwindigkeitsüberschreitung 25 km/h (außerhalb der geschlossenen Ortschaft) betrug und ich Jungfahrer (18 Jahre) bin, würde dies wohl neben der Zahlung für die Ordnungswidrigkeit auch eine Verlängerungen meiner Probezeit bedeuten (A Delikt?).
In der aktuellen Auto Motor Sport Zeitschrift 08/2017 ist ein Bericht, indem Messtoleranzen dieses Anlagentypes von bis zu 20 % bei Gerichtsverhandlung Anwendung fanden (s. Anlage).
Gibt es hier Hoffnung, dass durch einen höheren Abzug der Messtoleranz der Schaden geringer für mich ausfällt?
Beste Grüße
Philipp M.
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Antwort von Rechtsanwalt Jens Jeromin
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:
Richtig ist zunächst, dass es sich hier um einen „A-Verstoß“ handeln würde, der eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten ca. 300-400 €) mit sich bringt.
Aber: derzeit sind Sie nicht Beschuldigter, sondern Zeuge. Man wirft Ihnen noch nichts vor, sondern will wissen, wer das Fahrzeug geführt hat (das Lichtbild auf dem Fragebogen ist von recht schlechter Qualität, bei der Originalakte befindet sich aber oft ein Besseres).
Solange Sie nicht Beschuldigter sind, haben Sie unmittelbar erst einmal nichts zu befürchten. Da Sie sich nicht selbst bezichtigen müssen und einen anderen nicht fälschlich als Fahrer bezichtigen dürfen, rate ich Ihnen, gar nicht auf das Schreiben vom 27.03.2017 zu reagieren und nicht zu antworten.
Wenn Sie Beschuldigter werden, sollten Sie reagieren, um den A-Verstoß und die entsprechenden Konsequenzen abzuwenden.
Allerdings lässt sich keine pauschale Aussage dazu treffen, ob Messungen verwertbar, unverwertbar oder mit größeren Messtoleranzen verwertbar sind- das ist stets einzelfallabhängig.
Es muss Akteneinsicht genommen und regelmäßig ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden.
Ich habe Ihnen ein Beispiel für einen Beweisantrag, mit dem sich bei PoliScan Speed oftmals arbeiten lässt, angehängt.
Ob das auch in Ihrem Fall sinnvoll wäre, kann aber erst nach Akteneinsicht in Ihren konkrete Fall gesagt werden.
Dabei ist anzumerken, dass dieses Vorgehen wirtschaftlich eigentlich nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung empfohlen werden kann. Denn das Kostenrisiko für ein Verfahren mit anwaltlicher Vertretung und Gutachten kann leicht 2.000,00 € erreichen oder gar übersteigen.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
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