FreibEKST 2012; hohe Reisekosten, 1% Regelung angekündigt
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 2 Stunden
Fragestellung
Als Freiberufler bin ich in Projekten für die Industrie 100-180 Tage p.a. unterwegs.
Die hohen Reisekosten sollen lt. Finanzamt aufgegliedert werden. Und die Besteuerung des privaten Pkws (>10 Jahre alt) wird als ggfs. mit der 1% Regelung angekündigt.
Ist es damit getan darauf hin zuweisen, dass der pkw nicht firmenbestandteil ist?
Oder was gibt es für einen interessanten Ansatz dazu?
Besten Dank
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wann der PKW ins Betriebsvermögen muss. Ist der geschäftliche Nutzungsanteil höher als 50% (z.B. Gesamtkilometer im Jahr 60.000 km und davon mindestens 31.000 geschäftlich), dann haben Sie formal keine Wahl. D.h., der PKW muss ins Betriebsvermögen. Wenn Sie kein Fahrtenbuch vorweisen können, bleibt nur die sog. 1% Regel. Hat Ihr PKW neu z.B. 50.000 Euro gekostet, dann werden pauschal 12% darauf als private Nutzung als Einnahme berücksichtigt. Maximal allerdings in Höhe der eigentlichen Kosten des Jahres. In diesem Beispiel also 6.000 Euro.
Haben Sie ein Fahrtenbuch, dürfen Sie im Verhältnis geschäftlich zu privat die Ausgaben/Einnahmen ansetzen.
Ist der geschäftliche Nutzungsanteil unter 50%, dann dürfen Sie mit der Kilometerpauschale Ihre geschäftlichen Kilometer ansetzen. Aber auch hier kann das Finanzamt plausible Nachweise verlangen (Reisekostenbericht, Hotelrechnungen, Zeiträume, woraus sich die Angaben ableiten lassen). Gerne werden hier Werkstattrechnungen zu Plausibilitätsprüfungen (da häufig Angabe von Kilometerständen) herangezogen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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Nun, Sie können Plausbilitätsüberlegungen anstellen und als Argumentation anführen. D.h., regelmäßige, wiederkehrende Privatfahrten aufs Jahr hochrechnen, einmalige Fahrten ergänzen (Urlaub) und ebenso die geschäftlichen Fahrten.
Es ist eher selten, dass das FA versucht, unbedingt einen PKW ins Betriebsvermögen zu "packen".