Fragen zu einer GmbH
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren
ich bin Rentner und habe noch eine kleine GmbH, die über kurz über lang liquidiert werden soll.Bilanz und GuV habe ich wegen des sehr geringen Umfangs in den letzten Jahren stets selbst erstellt. und eingereicht. ich habe nun aber 2 Probleme, zu denen ich Unterstützung brauche.
Sachverhalt 1)
betrifft einen Firmen PKW. Gebrauchtfahrzeug 2015 angeschafft. Dieses Fahrzeug habe ich im Jahr der Anschaffung an meine Schwesterfirma exklusiv vermietet ( Ende 2015 altersbedingt gelöscht) undden Eigenverbrauch dort versteuert. Für 2016 ist der Eigenverbrauch nun erstmalig in der GmbH zu ermitteln. Gesamte Fahrleistung 4426 km, davon 742 km betrieblich veranlasst ( 17%). Die Afa 2016 beträgt
4200 Euro, da Gebrauchtfahrzeug. Besonderheit:
Ich habe eine Büroadresse in Hamburg und bin in 2016 nur 2 mal dort gewesen, 35 km einfache Entfernung. Ich arbeite im häuslichen Büro. Für beide Büros setze ich keine Kosten an, da keine vorhanden. Entsprechend niedrig sind meine Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte.
Sachverhalt 2)
Die GmbH hat keine nennenswerten Einnahmen mehr, jedoch noch Darlehensverpflichtungen mir als Gesellschafter gegenüber in Höhe von rd. TE 30 bei einem verbleibenden Verlustvortrag von T€ 13 (Gewerbesteuer Null). Ich möchte
diese Darlehen ungern steuerpflichtig ausbuchen. Echte Einnahmen / Umsätze gibt es nur in Höhe von T€ 1 im Jahr, so dass meine Überlegung dahin geht, der GmbH zu Einnahmen zu verhelfen, um damit die Darlehen tilgen zu können.
Die einzige Möglichkeit bestünde darin, meine privat gehaltenen Kapitalerträge über die GmbH zu ziehen (= Aktien, Anleihen, Containervermietung), Einnahmen T€ 10-15 per anno. Nach Darlehenstilgung Löschung der GmbH.
Frage: Wie ist es zu bewerkstelligen, die Privaterträge in die GmbH zu übertragen, per Depotübertragung? Das ist sicher umständlich, vielleicht gibt es andere Möglichkeiten.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu Ihren Fragen:
1) PKW Versteuerung
Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, müssten Sie 1% des Bruttolistenpreises (Zeitpunkt Erstzulassung) monatlich versteuern. Ein Ansatz für die Fahrten zur Tätigkeitsstätte entfällt, da diese nicht regelmässig aufgesucht worden ist. Die erste Tätigkeitsstätte ist das häusliche Büro. Die 1 % Versteuerung wird jedoch durch die tatsächlich entstehenden Fahrtkosten (einschl. Steuern, Versicherung, Reparaturen) begrenzt.
Angesichts Ihrer Km-Angaben scheinen Sie jedoch ein Fahrtenbuch zu führen. Daher würden Sie lediglich die tatsächlichen Kosten anhand der Km privat/betrieblich aufteilen. Der private Anteil würde versteuert werden.
2) Kapitalvermögen
Ich denke, Sie haben zwei Optionen:
a) Depotübertrag
Dadurch würde die GmbH die Aktien etc. bilanzieren. Bei Veräußerung würde die GmbH die Gewinne nicht zu versteuern haben (§ 8b Abs. 2 KStG). Es müssten jedoch 5 % der Gewinn als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe hinzugerechnet werden.
b) Abtretung der Ansprüche aus Dividenden, Zinsen
Wenn die Abtretung nicht gleichzeitig das Recht beinhaltet sämtliche Gesellschafterrechte wahrzunehmen, würde es lediglich zur Bilanzierung einer Forderung gegen den Gesellschafter kommen, die zu einem Ertrag aus Dividenden etc. führt.
Diese sind steuerpflichtig (Streubesitz; § 8b Abs. 4 KStG für den Fall der Dividenden). Daher kommt eine Verlustverrechnung in Betracht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen - insbesondere für detailliertere Erläuterungen - können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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a)besten Dank. Ich führe kein Fahrtenbuch, habe die Anzahl der betrieblich gefahrenen KM nur ermittelt, um den Prozentsatz an den Gesamt-KM zu erhalten.
Nach der 1 % Regelung sieht meine Rg. dann wie folgt aus:
(alles in Euro)
1 % vom Listenpreis inkl. UST x 12 = 3180
Nutzung Whg/Betrieb entfällt
Gesamtkosten mit UST = 500
Gesamtkosten ohne UST = 650
AFA = 4200
Wie sieht die Berechnung konkret aus?
Umsatzsteuerrechtlich: Zahllast 19 % von 3180= 604
Vorsteuer: 19 % von 500 = 95
zu zahlen aufgrund Firmen-PKW = 509
Ist das richtig?
b1) kann die Abtretung zwischen mir und meiner Gesellschaft erfolgen oder ist diese auch zwischen mir und der Depotbank notwendig?
b2) rückwirkend möglich / z.b. zum 01.01.2016?
b3) die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann mit der Körperschaftssteuer in der GmbH verrechnet werden?
b4) Nach der Abtretung sind die Kapitalerträge nicht mehr in meiner privaten Steuererklärung KAP anzugeben?
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
a)besten Dank. Ich führe kein Fahrtenbuch, habe die Anzahl der betrieblich gefahrenen KM nur ermittelt, um den Prozentsatz an den Gesamt-KM zu erhalten.
Nach der 1 % Regelung sieht meine Rg. dann wie folgt aus:
(alles in Euro)
1 % vom Listenpreis inkl. UST x 12 = 3180
Nutzung Whg/Betrieb entfällt
Gesamtkosten mit UST = 500
Gesamtkosten ohne UST = 650
AFA = 4200
Wie sieht die Berechnung konkret aus?
Umsatzsteuerrechtlich: Zahllast 19 % von 3180= 604
Vorsteuer: 19 % von 500 = 95
zu zahlen aufgrund Firmen-PKW = 509
Ist das richtig?
b1) kann die Abtretung zwischen mir und meiner Gesellschaft erfolgen oder ist diese auch zwischen mir und der Depotbank notwendig?
b2) rückwirkend möglich / z.b. zum 01.01.2016?
b3) die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann mit der Körperschaftssteuer in der GmbH verrechnet werden?
b4) Nach der Abtretung sind die Kapitalerträge nicht mehr in meiner privaten Steuererklärung KAP anzugeben?
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
zum PKW:
Die Vorsteuer i.H. v. 19 % von 500 € ist vollständig abzugsfähig, wenn Sie entsprechende ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen haben.
Somit : 95 € Vorsteuerabzug.
Die Umsatzsteuer berechnet sich wie folgt:
Privater Nutzungsvorteil für 12 Monate: 3.180,--
20 % USt-frei
80 % UST-pflichtig = 2.544,--
Die USt. beträgt 19 % v. 2.544,-- = 483,36 €
Somit lautet die Nettozahllast auf 388,36 €
zum Depot:
b1)
Die Abtretung zwischen Ihnen und Ihrer Gesellschaft reicht aus.
b2)
Rückwirkend ist dies grundsätzlich nicht möglich. Das Problem ist auch die dann nicht erfolgte Weiterleitung der z.B. Dividendenerträge. Der Vertrag wäre gar nicht durchgeführt worden. Es würde schon zu gewissen Zweifeln an der Ernsthaftigkeit der Vereinbarung kommen.
Im Übrigen wäre eine Rückdatierung möglich (keine notarielle Beurkundung), die tatsächliche Durchführung/Weiterleitung (zu mindestens zeitnah) müsste gewährleistet sein.
b3)
Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer erfordert eine Steuerbescheinigung, die auf den Gläubiger der Kapitalerträge ausgestellt ist. Dies ist nach § 20 Abs. 5 EStG derjenige, dem die Einnahmen wirtschaftlich zuzurechnen sind. Bspw. fällt hierunter jemand der den Nießbrauch an den Einnahmen aus den Aktien hat.
Um Diskussionen mit dem Finanzamt hinsichtlich der Kapitalertragsteuer zu vermeiden, sollte die Abtretung der Bank mitgeteilt/angezeigt werden, damit die Steuerbescheinigung auf die GmbH ausgestellt wird. Dies wäre auch ein weiteres Thema, warum sich eine rückwirkende Abtretung verbietet. Ohne eine auf die GmbH ausgestellte Steuerbescheinigung kann keine Verrechnung der Steuer erfolgen.
b4) keine Angabe in der privaten Steuererklärung
Aufgrund der Weiterleitung konnten Sie endgültig nicht über die Dividendenerträge verfügen - daher keine Angabe.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff