Erstattung Mietkosten bei 2 entfernten Arbeitsstätten
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe 2 Arbeitsstellen, im Schnitt 30% der Zeit an Ort1 (wo ich in meinem Haus wohne), etwa 70% der Zeit an Ort2, 500 km entfernt (wo ich ein kleines Apartment gemietet habe). Muss ich die Miete am Ort2 selbst bezahlen (und ggf. bei der Steuer als Werbungskosten einreichen), oder habe ich ein Anrecht darauf, dass der Arbeitgeber die Miete bezahlt (analog zu den Hotelkosten, die bei auswärtigen Dienstreisen vom Arbeitgeber getragen werden)?
Mit freundlichem Gruss
EWG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
hinsichtlich Ort2 liegen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vor. Daher können Sie die Miet- und Nebenkosten, die insoweit entstehen als Werbungskosten (max. 1.000 Euro/Monat) abziehen. Alternativ kann der Arbeitgeber Ihnen die Kosten steuerfrei erstatten. Dies ist jedoch freiwillig. Ihr Arbeitgeber ist je nach Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet.
Die Übernahme von Hotelkosten auf Dienstreisen steht im Zusammenhang mit einer internen Reisekostenrichtlinie, wo die Erstattung solcher Aufwendungen festgelegt ist. Ist dort nichts zu einer doppelten Haushaltsführung enthalten und legt der Arbeitsvertrag hierzu ebenfalls nichts fest, ist die Übernahme der Mietaufwendungen freiwillig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen