Erbrecht
Beantwortet
Fragestellung
Meine Oma ist am 2.8.2017 in Uelzen(Deutschland) Verstorben.
Mein Vater, also der Sohn meiner Oma verstarb am 18.08.1014 und somit bin ich der einzige leibliche Hinterbliebene.
Meine Oma lebte in zweiter Ehe zu dem Zeitpunkt als sie verstorben ist.
Ihr Ehemann verstarb 4 Wochen später. Zu ihm gibt es eine leibliche Tochter.
Meine Oma hatte meines Wissens nach kein Testament.
Ich weiß das es auf den Namen meiner Oma ein Sparkonto, ein Girokonto und einiges an materiellem Wert gibt. Dies soll nach Bankauskunft an Ihren Mann übertragen worden sein ist jedoch noch gespeert bis Oktober. Trete ich jetzt in die Erbfolge meines verstorbenen Vaters ein und wie wäre mein Anteil daran?
Da ihr Mann wie gesagt ebenfalls kurz danach verstarb ist das Erbe noch nicht geklärt worden.
Nun stehe ich in Kontakt mit seiner Tochter (Leibliche Tochter meines Stief Opas)
Bei meinem Stief Opa wird am 01.10.17 das Testament eröffnet, jedoch weiß ich nicht ob meine Oma darin bedacht worden ist. Sollte sie im Testament bedacht worden sein, steht mir dann von diesem Erbe ein Anteil zu?
Bei meiner Oma sind vor Ihrem Ableben noch ca. 1500 Euro an Pflegekosten angefallen, sowie die Kosten für die Beerdigung. Wer hat diese Kosten zu tragen, der Ehemann lebte ja noch zu diesem Zeitpunkt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Mandant,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst gehe ich davon aus, dass Ihre Großmutter kein Testament hinterlassen hat, also die gesetzliche Erbfolge greift.
Danach würde ihr Ehemann zu 1/2 und Sie als "Ersatz" für Ihren Vater die andere Hälfte erben.
Die Pflegeheimkosten und die Beerdigungskosten gehen zu Lasten des Nachlasses, müssen also von Ihnen und dem Stiefopa je zur Hälfte getragen werden.
Sofern der Stiefopa Ihre Großmutter in seinem Testament bedacht hat, würden Sie als deren Erbe den dort genannten Erbteil übernehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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