Erbrecht - Testament Vererbung an Familienstiftung/-gmbh
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
Mein Vater hat Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft und ist persönlich haftend (Kommanditist). Diese hatte er damals im Zuge eines Steuersparmodells erworben.
Können Beteiligungen dieser Art an eine Familiengesellschaft/-gmbh vererbt werden?
Muss die Stiftung schon zu Lebzeiten gegründet worden sein oder reicht die Formulierung im Testament?
Beste Grüße,
J.J.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Auch bei entsprechenden Beteiligungen, Gesellschaften beziehungsweise im gewerblichen Bereich gibt es da ganz grundsätzlich keine Einschränkungen, die die Gestaltungsfreiheit des Erblassers behindern. Das würde auch dem Art. 14 unseres Grundgesetzes, der Eigentumsfreiheit und nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz, der Vertrags- und einseitigen Verfügungs(-abschluss)freiheit, in Zusammenhang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) widersprechen.
Bei manchen Gesellschaften gibt es zwar entsprechende Nachfolgeregelungen, aber das ist ein anderes Thema.
Denn hier geht es ja um eine Übertragung an eine Gesellschaft und nicht an die erbweise erfolgende Übertragung von Gesellschaftsvermögen an andere.
Grundsätzlich kann auch eine Stiftung noch gegründet werden, es stellt sich aber nur die Frage, wenn das nicht passieren sollte, ob es nicht eine Ersatzregelung im Testament hilfsweise geben sollte.
Haben Sie da eine Idee bereits entwickelt, wie das gestaltet sein soll? Das würde ich noch gerne wissen, bevor ich Ihnen abschließend antworte. Davon hängt nämlich die Gestaltung im Testament maßgeblich ab.
Drauf würde ich nämlich auf keinen Fall verzichten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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meine Eltern haben zwar bereits ein Testament aufgesetzt, jedoch würden die Anteile nach derzeitigem Stand meiner Mutter vererbt werden und mein Vater würde das Testament gerne abändern. Leider haben wir noch keine Idee, wie wir dies am besten gestalten sollen/können.
Besten Dank und viele Grüße,
J.J.