Doppelbesteuerung
Fragestellung
Hallo, mein Mann arbeitete in Deutschland und ich in Luxemburg. In der Lohnsteuerrückvergütung meines Mannes habe ich zwar eingetragen das ich arbeite als Kassiererin, Verkäuferin, leider gab es aber keine Spalte dort wo ich arbeite. In meinem Unwissen habe ich die Steuererklährung so abgegeben und das Finanzamt möchte jetzt eine Rückzahlung von knapp 24000,-€ von 2005-2015. Unsere Lohnsteuerklassen waren leider auch verkehrt, da ich in Luxemburg 1a hatte, und mein Mann hier 3. Wie sieht es im Streitfall aus, hätte das Finanzamt mich nicht einmal auffordern müssen für mich eine Lohnsteuerrückvergütung abzugeben? Wenn die nicht lesen müssen, warum muss ich das dann als Laie bezahlen?
Ich war der Meinung das ich meine Steuern bereits in Lux bezahlt habe.
Lg S. S.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage erlaube ich mir anhand des von Ihnen zur Verfügung gestellten Materials und des Sachvortrags wie folgt zu beantworten:
Sie tragen vor Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus Luxemburg bezogen zu haben und diese dort versteuert zu haben.
Ihren Wohnsitz hatten Sie aber i.S.d. § 8 AO die ganze Zeit in Deutschland, so dass Sie auch hier unbeschränkt steuerpflichtig waren.
Da Sie verheiratet sind und offensichtlich eine Zusammenveranlagung gewählt haben, war der Arbeitslohn aus Luxemburg in der Tat auch in Deutschland anzugeben, wenn auch nicht zu versteuern.
Dies haben Sie nach unstreitigem Sachvortrag des Finanzamts nicht getan, so dass hier, nachdem das Finanzamt von einem neuen Sachverhalt lernte, eine Änderung der Bescheide denkbar und angezeigt war. Dies ergibt sich aus § 173 AO.
Rechtsirrtümer Ihrerseits gehen leider zu Ihren Lasten.
Hier wäre eine gütliche Einigung mit dem Finanzamt zu suchen, eine Stundung bzw. ratenweise Bedingung der Forderung. Anders werden Sie diese Kuh nicht vom Eis bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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