Dauerhafte Auswärtstätigkeit Zimmervermietungsangaben
Fragestellung
Ich habe mein Hauptsitz in Hamburg. Ich bin als Arbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens in Hamburg eingestellt worden und die Firma bot mir eine Stelle in Flensburg an. Ich musste daher nach Flensburg ziehen und mietete dort deshalb ein Zimmer. Meine Tätigkeit nehme ich in Flesburg seit Oktober 2013 wahr. Reisen nach Hamburg machen ich mindestens 1 Mal in Monat. Meine Fragen sind: Kann ich die Zimmervermietung steuerlich absetzen? Was lässt sich noch, aufgrund der notwendingen Zimmervermietung, zusätzlich absetzen? Bin allerdings in Flensburg nicht angemeldet.
Auf Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Wohnung am Ort Ihrer Tätigkeitsstätte anmieten und weiterhin Ihren Familienwohnsitz beibehalten liegt eine doppelte Haushaltsführung vor.
Wenn Sie folglich grundsätzlich auf Dauer oder für mindestens 48 Monaten bzw. unbegrenzt in Flensburg tätig sind, können Sie die Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen :
1. Fahrtkosten
Die erste und letzte Fahrt zur Zweitwohnung ist in Höhe von 0,30 €/km absetzbar. Weiterhin sind die Fahrten von der Zweitwohnung zur Tätigkeitsstätte im Rahmen der Entfernungspauschale abzugsfähig.
Je Woche ist eine Familienheimfahrt abzugsfähig.
2. Verpflegungsmehraufwand
In den ersten drei Monaten sind Verpflegungspauschalen in Höhe von 24 €/ Tag abzugsfähig.
3. Unterkunftskosten
Es sind bis zu 1.000 €/ Monat für Warmmiete absetzbar. Maklerprovision ist zusätzlich abzugsfähig. Zu den Unterkunftskosten, die begrenzt abzugsfähig sind, zählen auch die Abschreibungsaufwendungen für die Einrichtungsgegenstände.
4. Umzugskosten
Die tatsächlichen Umzugskosten sind unbegrenzt abzugsfähig.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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