Behindertengerechter Umbau
Fragestellung
Wir haben eine Neubauwohnung 2012 gekauft und vor Einzug das Bad behindertengerecht umgebaut (mein Mann ist 100% behindert querschnittgelähmt), also g und h im Ausweis (Pflegestufe I). Eine Rechnung über den Umbau erfolgte am 31.12.2013 durch den Verkäufer und die Bezahlung in 2014. Kann ich den Betrag erst 2014 als außergewöhnliche Belastung absetzen oder auf mehrere Jahre verteilen (ca. 13.000 €)? Mein Mann ist 2013 verstorben.
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der von Ihne mitgeteilten Informationen und nach den Regeln der Beratungsplattform.
Grundsätzlich entstehen außergewöhnliche Belastungen erst mit der Zahlung (§ 11 Einkommernsteuergesetz), d.h. bei Ihnen im Jahr 2014. Zu beachten ist, dass diese auergwöhnlichen Belastungen nur abzugsfähig sind, soweit diese die zumutbare Belastung übersteigen. Eine Verteilung der Kosten ist gem. § 163 Satz 1 Abgabenordnung über mehrere Jahre ist aus Billigkeitsgründen möglich, liegt aber im Ermessen des Finanzamtes und muss durch Sie beantragt werden (Bezug hier BFH-Urteil vom 22. 10. 2009, Aktenzeichen VI R 7/09, Rz. 20). Verteilungszeitraum könnte die Nutzungsdauer des Gegenstandes sein. Ist eine solche Verteilung vorteilhaft für Sie, sollten Sie beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag zusammen mit der Steuererklärung stellen. Aufgrund der Tatsache, dass Ihr Mann im Jahr 2013 verstorben ist, ist jedoch anzunehmen, dass das Finanzamt eine Verteilung nicht zulässt, weil die Umbauten nicht mehr genutzt werden können. Ich habe Ihnen das entsprechende Urteil des Bundesfinanzhof als Anlage beigefügt.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihren Auftrag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
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