Bank kauft 1Unze Goldbarren. Sie waren gefälscht
Fragestellung
Bank kauft 1ounze Goldbarre, danach informiert mich, dass es sich um Fälschung handelt.
Ich verstehe nicht viel über Gold und wollte eine Schätzung der Bank.
Bei der ersten Barre ruften sie mich an und fragten ob ich sie verkaufen möchte. Ich sagte, wenn die Barre wert ist, warum nicht.
Nachdem habe ich den Verkaufer kontaktiert und weitere Barren gekauft, weil er mir vergewissen hat, dass gute Ware sei.
Ich habe eine Freundin erzählt und sie sagt. dass das nicht stimmen kann, Weil ich die Barren wenig bezahlte, deshalb es sich nich um Gold handeln kann.
Ich bin auch überfragte und bin zu meiner Bank noch einmal um die Barren schätzen lassen gegangen.
Die Bank hat die Barren gekauft ohne mich anzurufen dieses Mal.
Sie haben wieder das Geld auf meinen Konto überwiesen.
Einige Tage später informierte mir die Bank, dass sie das Geld abbuchen mussten, weil es sich um Fälschungen handelt und nach Absprache mit mir, übergaben sie die Polizei die Barren. Sie sagten noch, dass die Polizei mich anrufen wird.
Bin ich hier in Schwierigkeit?
Soll ich selbst zu Polizei gehen um die Situation zu schildern?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nach Ihrer Schilderung sind Sie strafrechtlich nicht in Schwierigkeiten.
Sie haben keine Kenntnis von der unechtheit gehabt und sogar noch die Bank untersuchen und schätzen lassen.
Wenn die Bank dan die Barren ankauft, kann Ihnen kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden.
Daher brauchen Sie auch nicht von sich aus zur Polizei gehen.
Zivilrechtlich werden Sie aber tatsächlich die Rückbuchung akzeptieren müssen, wenn es gefälschte Barren sind, die Bank aber offenbar den Preis für echte Barren gezahlt hat, da alle Beteiligten von der Echtheit ausgegangen sind.
Auch bei diesem Irrtum der Bank werden Sie den Betrag daher zurückbuchen lassen müssen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihnen die Unechtheit auch zweifelsfrei von der Bank nachgeweisen wird.
Sie wiederum haben dann einen Ersatzanspruch gegen "Ihren Verkäufer", wenn er Ihnen angeblich echte Barren verkauft hat, die sich nun als Fälschung herausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Sie haben eine Frage im Bereich Betreuungsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen